Gericht: Haftstrafe für erfolglosen Einbrecher

Drogenabhängiger Arbeitsloser und Familienvater zu knapp zwei Jahren Haft verurteilt.
feldkirch Richter Martin Mitteregger und der 46-jährige Angeklagte sind schon fast so etwas wie „alte Bekannte“. Der Beschuldigte ist seit frühester Jugend drogenabhängig. Cannabis, Amphetamine, Kokain – von all dem kommt der Italiener nicht mehr los.
Und damit verbunden, immer wieder Beschaffungskriminalität. Der Vater von zwei Kindern hat in Österreich ein Aufenthaltsverbot, ist nicht sozialversichert und hatte nie einen Job. Italiener ist er auch kein richtiger, er spricht nicht einmal Italienisch, er ist hier aufgewachsen.
„Ein Teufelskreislauf, aus dem ich kaum rauskomme“, räumt der aus der Haft Vorgeführte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ein. Zu den Vorwürfen, Einbruch und Diebstahl, ist er geständig, was ihm mildernd angerechnet wird. Dass er die Straftaten innerhalb einer noch offenen Probezeit begangen hat und bereits zwei Mal in Haft saß, sorgt allerdings für eine Strafverschärfung, die den Rahmen auf siebeneinhalb Jahre nach oben treibt.
Einbruch in Dorfcafé
Zum einen brach der Drogenabhängige im vergangenen Jahr in Hard in ein Café ein. Er brach die Verriegelung des WC-Fensters auf. Zu seinem Pech versperrte ihm allerdings eine weitere Tür den Zutritt zum Gastraum und er musste unverrichteter Dinge wieder gehen. Der zweite Einbruch fand bei einer Bekannten aus dem Drogenmilieu statt, bei ihr hebelte er mit einem Geißfuß die Tür auf. Er stahl etwa zehn Euro Münzgeld, ein paar Süßigkeiten, ein Feuerzeug und Schlaftabletten. Das Einbruchsopfer, die Frau sitzt zurzeit ebenfalls in der Justizanstalt in Haft, behauptet allerdings einen weit höheren Schaden. Ein Geburtstagswertgutschein im Wert von 500 Euro sowie weitere 150 Euro Bargeld seien weg, so ihre Behauptung. Der Angeklagte dementiert und auch das Gericht glaubt an die „kleinere Beute“.
Zweiter Besuch
Nach dem Einbruch in der Privatwohnung wurde die aufgebrochene Tür provisorisch mit einem Kantholz verriegelt. Doch der Einbrecher kam nochmals, riss die Verriegelung weg, blieb aber dennoch bei seinem zweiten Einbruch erfolglos und ohne Beute. Der Angeklagte wird zu 21 Monaten Haft verurteilt, dazu kommen noch drei Monate und elf Tage Strafe aus einer früheren Verurteilung. Therapie statt Strafe ist kaum möglich, denn aufgrund der fehlenden Sozialversicherung ist die Therapie nicht finanziert und scheitert somit am Geld, außerdem ist da noch das Aufenthaltsverbot. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.