Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt

Gewalttäter hat bereits vier Vorstrafen, dennoch muss er nicht hinter Gitter.
Feldkirch Die 22-jährige Frau kennt den 30-jährigen Somalier, der am Landesgericht Feldkirch angeklagt ist, von einem Aufenthalt in Wien. Im Sommer vergangenen Jahres besuchte sie den im Oberland wohnenden Mann in seiner Wohnung. Am ersten Tag hatten die beiden eine angeblich schöne Zeit, am zweiten Abend wollte der vierfach Vorbestrafte offenbar Sex von seiner Besucherin. Sie lehnte ab. Sie stritten und er würgte sie so lange, bis sie bewusstlos wurde.
Als sie wieder zu sich kam, lief ihr Blut über das Gesicht. Ihre Lippe war aufgeplatzt, sie hatte Würgemale am Hals und Hämatome am Kinn. Sie verließ die Wohnung und erstattete Anzeige. Der Angeklagte, Vater eines Kindes, hat 12.000 Euro Schulden und bereits etliche einschlägige Vorstrafen wegen ähnlicher Vorfälle. Dennoch bleibt er vor Gericht dabei, dass er die junge Frau nicht angegriffen hat. „Mein Mandant versichert, dass die Besucherin seine Wohnung unverletzt verließ“, so Verfahrenshelferin Nadja Luger.
3,14 Promille intus
Das Opfer wird per Videokonferenz einvernommen. Die Verteidigung sieht in der damaligen starken Alkoholisierung der Frau mit 3,14 Promille einen Lichtblick für einen Freispruch. Doch dass die junge Frau, die an Schizophrenie leidet, zugesteht, Kokain zu konsumieren und an jenem Abend reichlich getrunken zu haben, ist für Staatsanwalt Elias Zortea mehr als glaubwürdig. Und auch die Richterin glaubt, dass die Frau als Alkoholikerin einiges verträgt, ohne den Überblick zu verlieren. Sie belastet sich in ihrer Aussage auch selbst, den Angeklagten hingegen nicht übermäßig. Was sie nicht weiß, lässt sie ehrlich offen. Dass sie ohnmächtig wurde und danach verletzt zu sich kam, weiß sie jedoch noch ganz genau und kann detaillierte Angaben zu dem Vorfall machen.
Kein Gefängnis
Der Angeklagte hat noch zwei offene Bewährungsstrafen. Trotzdem ließ er sich während der Probezeit schon wieder etwas zu Schulden kommen. Ein Randgeschehen, zu dem er geständig ist, kommt noch zu der schweren Körperverletzung hinzu. Er fuhr mit einem fremden Klimaticket unberechtigterweise mit dem Zug und wurde erwischt. Das Urteil und seine fünfte Vorstrafe: bedingte Haftstrafe von zehn Monaten und 2400 Euro unbedingte Geldstrafe. Dem Opfer schuldet er 500 Euro Schmerzengeld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.