Drogendealer war kein “kleiner Fisch”

VN / HEUTE • 15:16 Uhr
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eckertDer Angeklagte mit seinem Verteidiger Halil Arslan bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Bludenzer wegen fünf Kilo Kokain und weiteren Großmengen von Rauschgift verurteilt.

Feldkirch Der 25-jährige Arbeitslose gehört zu einer Gruppe von Drogenhändlern, die im Raum Bludenz ihr Unwesen trieben. Zum Teil wurden sie bereits verurteilt, zum Teil warten sie in U-Haft noch auf ihre Verfahren. Der Vater eines Kindes, für das er mit 10.000 Euro an Alimenten im Rückstand ist, hat bereits fünf Vorstrafen, die meisten davon sind einschlägig. Nichtsdestotrotz ließ sich der Mann, der selbst süchtig ist, wieder mit Rauschgiften aller Art ein.

In Wohnung fündig geworden

In der Bludenzer Wohnung des Angeklagten fand man bei der Hausdurchsuchung Kilo-Beutel, um die fünf Kilogramm Kokain, um die es geht, in Kilo-Portionen abgepackt. Weiters geht es um Handel mit knapp zehn Kilo Cannabiskraut, sowie einem Kilo MDMA, also Ecstasy. Staatsanwalt Simon Mathis weiß bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch von anderen Parallelverfahren, dass mit dem Kopf der Bande nicht gut Kirschen essen ist. „Mir ist klar, dass sie von ihm ordentlich unter Druck gesetzt wurden“.

Die Mitglieder der Gruppierung, die in den Handel verwickelt waren, versuchten in vergangenen Prozessen ihre Rolle herunterzuspielen und alles dem 25-Jährigen in die Schuhe zu schieben. Doch inzwischen ist klar, dass alle ihren Anteil an den Geschäften hatten. Doch der mehrfach Vorbestrafte ist alles andere als ein „kleiner Fisch“.

Großteil aus der Schweiz

Die Drogen stammen aus mehreren Quellen, größtenteils jedoch aus der Schweiz. Die Qualität war mäßig. Eingenommen wurden rund 12.000 Euro. Geld, das der Staat von dem Verurteilten haben will. Im Prozess will der Angeklagte nicht viel zu den Vorwürfen sagen. „Mein Mandant hat bereits bei seiner Beschuldigtenvernehmung umfassend ausgesagt, sie ist 22 Seiten lang und dort war er weitgehend geständig“, so Verteidiger Halil Arslan. Der Schöffensenat verurteilt den Angeklagten wegen Suchtgifthandel und Eigenkonsum zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren. „Das ist bei einem Strafrahmen bis zu 15 Jahren noch relativ milde“, so Vorsitzender Theo Rümmele. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.