„Ich war ihr hörig, nicht umgekehrt“

Zu viele Widersprüche: Mann von Gewaltvorwürfen freigesprochen.
Feldkirch Der 34-Jährige bestreitet von Anfang an, seine Freundin je geschlagen oder gar mit den Fäusten traktiert zu haben. Die beiden haben zwei gemeinsame Kinder, lebten zusammen, doch seit 2015 soll es regelmäßig zu Schlägen und anderen Grobheiten gegenüber der 29-jährigen Kindesmutter gekommen sein. „Seltsam“ an der Geschichte ist, dass die Frau bei ihrer ersten Einvernahme vor der Polizei aussagte: „Nein, er hat mich nie geschlagen, das würde ich mir nicht gefallen lassen, da lege ich meine Hand drauf.“ Erst in der zweiten Einvernahme berichtet die Ex-Freundin von fast sechs Jahre lang andauernden Schlägen und Tritten. Sie habe blaue Flecken davongetragen. Begonnen habe es mit der Geburt ihres ersten Kindes. Derartige widersprüchliche Aussagen, die oft aus Angst getätigt und im Nachhinein richtig gestellt werden, sind bei Gericht keine Seltenheit. Es ist sogar fast typisch, dass Frauen mit ihrem Leid erst Jahre später herausrücken.
Mutter als Zeugin
Im Zeugenstand erzählt die Mutter des mutmaßlichen Opfers von Wahrnehmungen, die sie vom Angeklagten machte. Gesehen habe sie nie irgendwelche Schläge, doch habe der Mann einmal das Enkelkind grob angefasst und da habe sie gespürt, wie aggressiv er werden könne. Ihre Tochter habe ihr Bilder von blauen Flecken geschickt und von Haarereißen erzählt. Immer wieder habe sie geweint, aber die Familie zusammenhalten wollen. Hier beginnen sich die beiden Frauen allerdings in Widersprüche zu verstricken. Während die Mutter sagt, sie habe schon vor Jahren von den Gewaltübergriffen erfahren, behauptet das mutmaßliche Opfer, es habe sich erst ganz am Schluss, also 2021, der Mutter anvertraut.
Keine Bilder
Ebenso kurios mutet es an, dass es Fotos von den Verletzungen, beispielsweise von blauen Flecken, geben soll. Doch weder die Mutter, der die Bilder geschickt worden sein sollen, noch die angeblich misshandelte Frau können die Fotos vorweisen. „Die muss die Polizei haben“, meinen beide. Doch im Strafakt finden sich ebenfalls keine Bilder. „Ich bin nicht bereit, Schmerzengeld zu bezahlen, weil ich nichts gemacht habe. Es war eher so, dass ich ihr hörig war, nicht umgekehrt. Und geschlagen habe ich sie nie“, so der Angeklagte, der sich nicht erklären kann, warum die Frau ihn so schwer belastet. Sie habe einmal erwähnt, dass sie Angst habe, ihre Kinder zu verlieren. Welchen Sinn diese Aussage machen sollte, ist nicht nachvollziehbar. Jedenfalls gibt es zu viele Widersprüche und deshalb einen Freispruch von den schweren Vorwürfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.