Aus dem Gericht: Wundertüte sorgte für böse Überraschung

Im Kaufhaus ertappter Schwindler bezeichnete Ladendetektive als Betrüger und falsche Polizisten.
Feldkirch Der 18-jährige Angeklagte wohnt bei seiner Mutter und absolviert derzeit einen Ausbildungskurs im Wirtschaftsförderungsinstitut. Mama verwaltet auch sein Sparbuch. Von seiner Großmutter bekommt der junge Mann jeden Montag zwei Euro Taschengeld zugesteckt, sagt er dem verhandelnden Richter Dietmar Nußbaumer beim Prozess am Landesgericht Feldkirch.
An jenem Tag in einem Vorarlberger Einkaufszentrum will er aber 250 Euro im Portemonnaie gehabt haben. Umso abstruser mutet da der Vorwurf an, mit dem er von der Staatsanwaltschaft konfrontiert wird. So soll er bei einem Zeitschriftenständer eine Wundertüte, die Magazine und irgendwelche Karten sowie Figuren beinhaltete, manipuliert haben.
Magazine ausgewechselt
Zwei Ladendetektive schildern bei der Verhandlung als Zeugen folgende Beobachtung aus einer Überwachungskamera: „Er hat aus der Plastiktüte billige Zeitschriften herausgenommen und teurere hineingepackt. Dann ging er damit in Richtung Kasse.“ Doch die Detektive kamen ihm zuvor und kontrollierten ihn. Tatsächlich bestätigte der Inhalt der Tüte ihren Verdacht des versuchten Schwindels. Was für den ertappten und somit böse überraschten jungen Mann fatale Folgen nach sich ziehen sollte.
Denn die Situation eskalierte. Mit ergreifenden Worten schildert der junge Beschuldigte vor Gericht, was ihm widerfahren sei: „Diese sogenannten Ladendetektive waren für mich Betrüger, die sich als Polizisten ausgaben! Sie konnten sich aber nicht als solche ausweisen.“ Worauf die Zeugen vehement dementieren: „Nie im Leben würde uns einfallen, uns als Polizisten auszugeben. Das wäre zudem auch noch schwer strafbar.“
Die „Prügelparty“
Der Aufforderung, die Detektive ins Büro zu begleiten, verweigerte sich der überführte Schwindler. Es kam zum Gerangel. „Ich musste ihn mit den Armen umklammern, dabei kamen wir zu Sturz“, sagt einer der „Ladensheriffs“. Wesentlich drastischer schildert hingegen der Angeklagte das Geschehen: „Es kam zu einer regelrechten Prügelparty! Sie würgten mich und boxten mir ins Gesicht. Ich bekam keine Luft und schrie laut um Hilfe, denn ich war überzeugt, dass die beiden mich umbringen wollten. Nur mit aller Kraft konnte ich mich losreißen. Dann lief ich zum Moped und konnte damit mein Leben retten!“
Der Frage des Richters, wie es denn möglich sei, „keine Luft zu bekommen und dabei laut schreien zu können“, entgegnet der Angesprochene etwas hilflos mit einem Schulterzucken.
Nun wird im Verhandlungssaal die Aufnahme der Videokamera betrachtet. Hier ist nichts von den geschilderten Brutalitäten zu sehen, die das „Opfer“ angeblich erdulden musste. Zumindest nicht in dem Aufnahmewinkel, den die Kamera erfasste.
Der Beschuldigte wird jetzt kleinlaut. Schließlich gesteht er ein, dass er sich „auf bestimmte Weise vielleicht nicht ganz richtig verhalten haben könnte . . .“
Gemeinnützige Arbeit
Da der Betrug, wäre er nicht beim Versuch geblieben, nicht mehr als zehn Euro Schaden verursacht hätte, wäre die Angelegenheit unter normalen Umständen wegen Nichtigkeit eingestellt worden. Aufgrund seiner damaligen Reaktion wird der 18-Jährige zwar nicht verurteilt, doch Richter Nußbaumer verdonnert ihn zu fünfzig Wochenstunden gemeinnütziger Arbeit. Im Sinne von Flüchtlingsbetreuung. Nach längerer Rücksprache mit seinem Anwalt erklärt sich der junge Mann damit einverstanden. Zwar zähneknirschend, aber doch.