Bezirksgericht: Warum ein Notar enterbte Tochter klagte

Vorarlberg / 10.09.2021 • 19:30 Uhr
Bezirksgericht: Warum ein Notar enterbte Tochter klagte
Der 80-Jährige hatte das Testament vor seinem Tod handschriftlich verfasst. Symbol: dpa

Geschenkte halbe Million Euro war der Hinterbliebenen noch zu wenig.

Dornbirn Ein 80-jähriger Mann lebte allein in seinem Haus in einer Vorarlberger Talschaft. Sein gesundheitlicher Zustand wurde zunehmend schlechter. Irgendwann war es ihm unmöglich, sich seine Sauerstoffzufuhr selbst zu regeln. Von seiner einzigen Tochter war keine Hilfe zu erwarten. Es bestand kaum Kontakt mit ihr. Und wenn, artete er in Streit aus.

Die persönliche Situation des hilflosen Pensionisten hätte wohl in der Tragödie eines einsamen Todes geendet, wäre nun nicht eine 47-jährige Bekannte von ihm eingeschritten. Diese Frau und ihre Mutter kannten den Hilfsbedürften seit 30 Jahren. Stets hatten sie sich liebevoll um ihn gekümmert. Nun traf die 47-Jährige die Herzensentscheidung, den Schwerkranken bei sich zu Hause aufzunehmen. Sie kümmerte sich um ihn. Er bekam alles, was er brauchte.

Im Oktober 2020 verfasste der 80-Jährige ein Testament, das skurrile Folgen nach sich ziehen sollte: Er setzte die hilfreiche Bekannte als seine Alleinerbin ein. Seine von ihm entfremdete Tochter sollte nur den Pflichtteil bekommen.

Auf alles verzichtet

Wenige Wochen später verstarb der Pensionist. Die von ihm beerbte Bekannte sorgte nun für einen Eklat: Sie erklärte beim Notar, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Die leibliche Tochter sollte es erhalten. „Um keinen Unfrieden zwischen der Tochter und dem Verstorbenen zu schüren“, gab sie als Begründung für die großzügige Geste an. Ihre einzige Bedingung: Die Verlassenschaft – ein landwirtschaftlicher Hof – sollte an deren Pächter verkauft werden. Es war der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen selbst. Denn dieser wollte nicht, dass die Liegenschaft etwa in die Hände eines öffentlichen Bauträgers fallen sollte.

Das Vermögen der Liegenschaft wurde mit rund einer halben Million Euro beziffert. Die damit frisch beglückte Tochter erstellte über einen Notar mit dem Pächter einen entsprechenden Kaufpreis. Gleichzeitig unterzeichnete die vom Verblichenen tatsächlich beerbte Bekannte eine Erklärung auf ihren gänzlichen Verzicht auf das Erbe.

Gier kam teuer zu stehen

Doch eine halbe Million Euro war zu wenig für die Tochter. Ihr schwebte mit dem Verkauf der Liegenschaft eine Million Euro Gewinn vor. So weigerte sie sich plötzlich, den Kaufvertrag zu unterschreiben. Sehr zur Enttäuschung der Bekannten des Verstorbenen, die nun doch eine Erbantrittserklärung abgab. Es kam zu einem gerichtlichen Verfahren und einem Vergleich zugunsten der Bekannten, der nun das gesamte Verlassenschaftsvermögen zugesprochen wurde. Die Tochter, die alles hätte haben können, erhielt „nurmehr“ 275.000 Euro an Pflichtteil.

Bezirksgericht: Warum ein Notar enterbte Tochter klagte
Vertrat den klagenden Notar: Der Bregenzer Rechtsanwalt Daniel Wolff. Wolff

„Durch ihre Gier hat sie sich nun einen Schaden von zumindest 125.000 Euro plus hohen Gerichtskosten eingehandelt“, resümiert Rechtsanwalt Daniel Wolff, der nun plötzlich den Notar vertreten musste. Als klagende Partei. Denn die sich „geprellt“ fühlende Tochter des Verstorbenen weigerte sich, die Kosten des Notars für die Erstellung des Kaufvertrages und das Verlassenschaftsverfahren zu übernehmen.

„Absurd!“

Es kam zu einer Zivilgerichtsverhandlung am Bezirksgericht Feldkirch, bei der selbst der verhandlungsführende Richter Werner Feuerstein die Ungewöhnlichkeit des Falls betonte: „Dass es zu einer Klage durch den Notar kommt, habe ich noch nie erlebt.“ Auch der betreffende Notar selbst zeigte sich äußerst erzürnt und aufgebracht darüber, dass seine Auftraggeberin seine erbrachten Leistungen nicht erstatten wollte: „Das ist absurd! Jetzt lasse ich es aber krachen!“ Es kam zu einem Vergleich. Schlussendlich muss die Tochter 8400 Euro an den Notar berappen. Außer Spesen also nichts gewesen.