Gericht: Gemeinnützige Leistung für Attacke mit Kettensäge

Vorarlberg / 18.08.2021 • 15:30 Uhr
Gericht: Gemeinnützige Leistung für Attacke mit Kettensäge
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht reumütig wegen des Vorfalls mit der Kettensäge. Eckert

Erzürnter Familienvater muss 200 Stunden gratis arbeiten und 350 Euro Pauschalkosten übernehmen.

Feldkirch Ende Mai dieses Jahres kam es in Höchst zu einem nächtlichen Streit. Eine 17-Jährige wollte sich mit einer jungen Bekannten treffen, um einen Konflikt zu klären. Statt einer Aussprache gab es einen Streit. Die zwei Mädchen ohrfeigten und beschimpften sich. Der 45-jährige Vater der Jüngeren kam aus der Dusche, wunderte sich über den Lärm und sah den Tumult. Zwei Mal forderte er die Besucher – die jungen Leute waren zu viert gekommen – auf, zu verschwinden. Als das nichts nutzte, holte er die Motorsäge aus dem Gang und startete sie. Mit entsprechendem Lärm wollte er seine Aufforderung unterstreichen. Der Autofahrerin starb im Schreck der Motor ab, weil sie vergessen hatte, die Handbremse zu lösen. Dem Mann wurde es endgültig zu dumm und er schnitt in die Karosserie. Ein klaffendes, scharfkantiges Loch in dem 17 Jahre alten Wagen zeugt von dem Angriff.

Nicht ganz unbeteiligt

Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ist auch ein junger Mann aus der Gruppe der nächtlichen Besucher angeklagt. Ihm wird gefährliche Drohung vorgeworfen, was er mit großer Überzeugung bestreitet. „Ich bring dich um du Hurensohn“, soll er zu dem Vater der Bedrohten gesagt haben.

Er würde so etwas nie im Leben sagen, er habe nur so große Angst gehabt um die Menschen, die er so gern hat, beteuert der 20-Jährige vor Gericht. Blickt man in seine Strafkarte, sieht man, dass ihm Aggression allerdings nicht fremd ist. In den letzten Jahren heimste er drei Vorstrafen ein, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Drohung. Am Ende der Auseinandersetzung warf der junge Mann noch einen Stock gegen das Haus. Für ihn gibt es einen Schuldspruch, sechs Monate auf Bewährung und 240 Euro Geldstrafe. Allerdings nicht rechtskräftig.

„Habe überreagiert“

Der erzürnte Familienvater hingegen übernimmt Verantwortung für sein Fehlverhalten. „Das mit der Säge war falsch, da habe ich überreagiert. Ich hätte sofort die Polizei rufen sollen, als die mein Grundstück nicht verließen“, sieht er heute die Sache weit nüchterner. Das honoriert Richter Dietmar Nußbaumer und ermöglicht dem bislang Unbescholtenen eine Diversion. Das bedeutet: keine Vorstrafe, keine Verurteilung. Dafür aber gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 200 Stunden. Innerhalb von sechs Monaten müssen die erledigt sein. Zusätzlich 350 Euro pauschale Unkosten, 200 Euro bezahlt der Mann der Wagenbesitzerin für das Loch in der Karosserie. Somit ist die Sache erledigt. Die Säge hat der Unterländer übrigens mittlerweile weitergeschenkt.