Die Tür zur Wohnung der Ex-Frau eingetreten

Insgesamt 22 Monate Haftstrafe für 49-jährigen Mann, der ständig seine Ex-Frau belästigte.
Feldkirch Eine Vorstrafe wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen die von ihm geschiedene Frau hat der fünffache afghanische Vater bereits. Ebenso eine noch offene Bewährungsstrafe im Ausmaß von zwölf Monaten. Nun wird dem Arbeiter beim Prozess am Landesgericht Feldkirch erneut eine lange Liste von Vorwürfen angelastet.
Der 49-Jährige sitzt derzeit in U-Haft, zu einem der fünf Punkte ist der Mann geständig, den Rest streitet er ab. Es geht um Betrug, betreffend ein Auto, das er um 1200 Euro verkauft hat, schlussendlich das Fahrzeug aber nicht herausgerückt haben soll. Der zweite Vorwurf betrifft den illegalen Besitz eines Elektrotasers (Elektroschockpistole).
Bei der Hausdurchsuchung wurde allerdings kein solches Gerät gefunden. Es geht zudem um Drohungen, auch die bestreitet der Angeklagte. Im Zentrum der Drohungen steht der Schwiegersohn, mit ihm gibt es immer wieder Streit. Zu guter Letzt geht es noch um Hausfriedensbruch, hier ist der Afghane ausnahmsweise geständig.
Hausfriedensbruch
Er erzählt, dass er seine Kinder nun zwölf Monate nicht mehr gesehen habe. Die Behörden versuchten zuletzt, einen Kontakt über das neutrale Besuchercafé zu ermöglichen. In seinem Frust, so Verteidiger Oliver Diez, habe sein Mandant drei Tage nichts gegessen und dann eine Flasche Wodka getrunken. Dass er die Wohnungstür seiner Ex-Frau beschädigte und dadurch Hausfriedensbruch beging, gibt der 49-Jährige zu. „Der Angeklagte wollte der Frau aber nichts tun“, versichert Diez. Außerdem sei die Glasscheibe zerbrochen, als er klopfte, versucht der Beschuldigte seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Immerhin bezahlt er der Frau 566 Euro Entschädigung.
Unbelehrbar
Der Angeklagte ist erst im April bedingt aus der Haft entlassen worden. Wenig später kam es zu dem Vorfall mit dem Hausfriedensbruch. Seine ehemalige Frau fürchtete sich. Sie hatte Angst, er könne hereinkommen und ihr etwas antun. Mehrfach hatte der Mann ein Betretungsverbot missachtet und immer wieder gegen die einstweiligen Verfügungen verstoßen. Dies wird auch bei der Urteilsfällung berücksichtigt.
Zwar ergeht in den vier Punkten abseits des Hausfriedensbruchs ein Freispruch, weil zu viele Widersprüche vorliegen. Bezüglich der Belästigung der Frau werden allerdings zehn Monate Haftstrafe verhängt. Mit den noch offenen zwölf Monaten ergibt das 22 Monate Gefängnis, was der Verurteilte nicht so recht zu glauben scheint. Er will sich mit Verteidiger Oliver Diez nochmals gründlich besprechen und wünscht drei Tage Bedenkzeit, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.