Kormoran-Jäger schoss beinahe Fischer nieder

Vorarlberg / 15.04.2021 • 17:30 Uhr
Kormoran-Jäger schoss beinahe Fischer nieder
Der angeklagte Jäger räumte ein, bei der Schussabgabe bei den Paspelsseen unvorsichtig gewesen zu sein. Eckert

4000 Euro teilbedingte Geldstrafe für 77-jährigen Schützen wegen gefährlicher Schussabgabe.

Feldkirch Wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und unerlaubten Waffenbesitzes ist am Landesgericht Feldkirch ein 77-jähriger Rentner zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro sowie weiteren 2000 Euro auf Bewährung verurteilt worden.

Der Mann hatte im November vergangenen Jahres im Gebiet bei den sogenannten Paspels-Seen in Feldkirch Altenstadt auf Kormorane geschossen. Nach eigenen Aussagen traf er zwei der Vögel mit seinem Gewehr der Marke „Anschütz 22“. Der dritte Schuss sei ein Fehlschuss gewesen, sagt er vor Gericht. Das Tier entkam, das Projektil schlug knapp neben zwei Fischern ein.

„Knapp“ heißt, wenige Meter neben den zwei Männern. Der Jäger, der das Gebiet rund um den See bewirtschaftet, ist befugt, Kormorane zu schießen, betont er. Vor allem, weil er auch den See jährlich mit rund 3500 Kilo Fisch bestückt, sind ihm die Vögel ein Dorn im Auge. „Die fressen alles weg, die Fische sind für die Fischer gedacht und nicht für die Kormorane“, erklärt der Angeklagte.

Zu unvorsichtig

Der Jäger räumt ein, dass er nach den ersten zwei Schüssen beim Abfeuern des dritten Schusses zu wenig darauf geachtet hat, ob noch Personen im Gefahrenbereich sind. Es war am Mittag, ein schöner Novembertag und kurz zuvor waren etliche Spaziergänger unterwegs gewesen.

Familien, Jogger, Leute mit Hunden und Kindern. Er habe extra zwanzig Minuten gewartet, bis er keine Leute mehr am See sah und habe dann erst geschossen. Doch dabei muss der Jäger die zwei Fischer übersehen haben. Der eine, Zeuge im Gericht, ist selbst Sportschütze und spricht sogar von zwei Projektilen, die neben ihm eingeschlagen seien.

„Das muss schon ziemlich nahe gewesen sein, denn der Überschallknall der Kugel und der Einschlag waren zeitlich eng beieinander“, so der Experte. Auf die Frage, ob er die Situation als gefährlich empfand, sagt er grinsend: „Ja, das war definitiv gefährlich.“ Er habe dann die Polizei angerufen. „Das kann ja wohl nicht sein, dass da jemand um die Mittagszeit in diesem Ausflugsgebiet in unsere Richtung schießt“, wunderte er sich. Bei der Polizei habe man gesagt, dass man sich mit dem Jagdgesetz nicht auskenne, so der Zeuge, schlussendlich sei dann aber doch eine Streife gekommen.

Einsichtig

Was den zusätzlich angeklagten Verstoß gegen das Waffengesetz betrifft, handelt es sich nicht um die beim Vorfall benutzte Langwaffe, sondern um eine alte Faustfeuerwaffe, die ein hochbetagter Nachbar dem Jäger überlassen hatte. Die Waffe ist nicht registriert und lag in einem Schrank. Weil nicht registriert, stellt dies einen unerlaubten Waffenbesitz dar. Dass diese Waffe gerichtlich eingezogen wird, versteht der Waffenliebhaber.

Von seiner Jagdwaffe will er sich allerdings nicht gerne trennen. Vor allem, weil sie nicht ganz billig war. Sie wird vorerst nicht eingezogen, jedoch darf sie dem Schützen auch nicht persönlich ausgefolgt werden, denn gegen ihn besteht ein vorläufiges Waffenverbot. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.