Fake-Profil mit erotischen Bildern erstellt

VN / 08.04.2026 • 11:52 Uhr
Angeklagter Fake Profil.jpg
eckertDer angeklagte Syrer vor Richter Elias Klingseis.

Aufreizende Bilder waren vom Opfer, Texte “kreierte” der abgeblitzte Möchtegern-Liebhaber.

Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann ist 25 Jahre alt, stammt aus Syrien, spricht gut Deutsch und hat in Vorarlberg einen Job und eine Heimat gefunden. Angeblich hat er auch eine Freundin und somit angeblich kein Interesse an weiteren Kontakten zu jungen Frauen.

Doch das ist nicht so recht mit den Beweisergebnissen in Einklang zu bringen. Eine junge Frau verwendete im Netz recht freizügige, aufreizende Bilder, allerdings ohne anzügliche Texte. Der Syrer, welcher der Dame mit langem Haar und vollen Lippen die Aufwartung machte und Sex mit ihr wollte, kontaktierte die junge Frau. Recht unverblümt fragte er sie, ob sie “immer noch keinen Sex” wolle. Als sie sich desinteressiert zeigte, begann er mit heftigen Beleidigungen. Außerdem sollte noch eine Racheaktion folgen.

Falsches Profil erstellt

Der Syrer erstellte ein Fake-Profil, wobei er ihre freizügigen Bilder veröffentlichte, Texte dazu schrieb und mit ihrem echten Profil verlinkte. Mindestens eine Woche waren Bilder und Texte gemeinsam zu sehen und ließen falsche Schlussfolgerungen zu.

“Ich habe monatelang psychisch darunter gelitten”, behauptet die Zeugin, die mittels Videokonferenz einvernommen wird. 3500 Euro will sie dafür haben. Doch die Entschädigung wird abgelehnt. Für Richter Elias Klingseis steht ganz klar fest, dass der Angeklagte sich schuldig gemacht hat. Der relativ neu eingeführte Paragraf heißt “Fortdauernde Belästigung im Wege der Telekommunikation”. Da der Beschuldigte bereits eine Vorstrafe hat, kommen eine Menge finanzieller Forderungen auf ihn zu. 1600 Euro neue Strafe, dazu 2400 Euro aus der einst auf Bewährung verhängten Strafe, insgesamt also 4000 Euro. Weiters 200 Euro Verfahrenskosten.

Nicht geständig

Der Mann bleibt allerdings dabei, dass er unschuldig sei. Auch wenn seine Telefonnummer ganz eindeutig nachweisbar ist. Erst versucht er, so zu tun, als würde er die Frau gar nicht kennen, dann behauptet er, sie 2016 ein einziges Mal getroffen zu haben. Schlussendlich rückt er damit raus, sie vor einem Jahr wegen einer Anfrage zu gemeinsamem Sex kontaktiert zu haben. Alles hilft nichts, er kommt aus der Sache nicht mehr ungeschoren raus. Für den Syrer, der bereits jetzt an 41.000 Euro Schulden knabbert, eine weitere Herausforderung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.