Gericht: Messerstich bei Gerangel in der Küche

Vorarlberg / 27.03.2021 • 09:00 Uhr
Gericht: Messerstich bei Gerangel in der Küche
Der Angeklagte zeigte sich geständig und reumütig, klagte jedoch auch über Erinnerungslücken bezüglich des Vorfalls. VN/GS

36-Jähriger rastete bei Feier völlig aus: vier Monate Haft auf Bewährung.

Feldkirch Es geschah in einer Dezembernacht. In einer Wohnung in einer kleinen Vorarlberger Gemeinde erfreuten sich mehrere Leute am feuchtfröhlichen Beisammensein.

Draußen herrschte bittere Kälte, doch drinnen wurde die Atmosphäre plötzlich immer „heißer“. Streit entbrannte. Böse Worte fielen und danach auch böse Taten. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand ein 36-jähriger Mann. Betrunken und auch durch den Konsum von Suchtgift ganz offensichtlich nicht mehr Herr seiner Sinne.

„Bring euch um“

„Ich steche euch ab und bring euch um!“, soll er seiner Lebensgefährtin und ihren Kindern in der Küche entgegengeschmettert haben. Die Schwester der Freundin, die ihn beruhigen wollte, büßte das mit einer Stichverletzung durch ein Küchenmesser. „Er hatte gleich zwei Messer in der Hand“, hieß es später im Polizeiprotokoll. Ein weiterer Anwesender wurde vom Tobenden zu Boden gestoßen und ebenfalls verletzt. Auf die alarmierte der Polizei ging der 36-Jährige mit einer Holzlatte los, legte sich dann aber widerstandslos zu Boden.

Vor Gericht ist der damalige Wüterich zum größten Teil geständig. Er klagt jedoch über Erinnerungslücken. Gefährlicher Drohungen will er sich nicht jedenfalls nicht mehr entsinnen. „Da fielen viele Worte, es war ein großes hin und her“, sagt er vor Richter Andreas Böhler.

„Völlig baff“

Über Gedächtnisschwund klagt er auch bezüglich der angebliche Messerattacke auf die Schwester seiner Freundin. Wenn, dann sei es keine Absicht, sondern vielmehr ein Unfall gewesen. „Da habe ich damals einfach nichts mehr mitgeschnitten, ich war völlig baff!“, resümiert der Angeklagte. Auch sein Opfer, eine 24-jährige Frau, vermag dem 36-jährigen als Zeugin keinen absichtlichen Angriff zu attestieren. „Er war beim Kochen mit dem Küchenmesser in der Hand, als ich mich ihm näherte. Da drehte er sich plötzlich um, wobei mich die Klinge am Unterarm erwischte.“

Unbedingte Geldstrafe

Aber auch Staatsanwalt und Richter erscheinen die Annahme, es hätte sich um eine absichtlich gefährliche Körperverletzung mit dem Küchenmesser gehandelt, aufgrund der Aussagen zu dubios. Der Angeklagte wird schlussendlich wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Aber auch wegen der Vergehen der gefährlichen Drohung und des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt (Polizei). Urteil: Vier Monate Haft auf Bewährung und 1800 Euro unbedingte Geldstrafe sowie die Bezahlung von 1000 Euro Teilschmerzensgeld an die damals Verletzte. Der 36-Jährige nimmt das Urteil an.