Gericht: Kinder zu obszönen Handlungen überredet

Sechs Jahre Haft für pädophilen Täter im Internet.
Feldkirch “Ich hatte gehofft, Sie nie mehr wiederzusehen”, sagt Richter Martin Mitteregger gleich zu Beginn der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch zum Angeklagten. In der Tat musste sich der 38-jährige Oberländer schon zwei Mal wegen Sittlichkeitsverbrechen vor Gericht verantworten.
Seit August des Vorjahres sitzt er wieder in Haft. Nun sieht er sich den Vorwürfen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Vergehens der pornographischen Darstellung Minderjähriger gegenüber. Der Tatzeitraum der erneuten Ungeheuerlichkeiten erstreckte sich über eineinhalb Jahre.
Vier unmittelbare Opfer
Seine ausgesuchten Zielpersonen: Vier Mädchen im Alter von zwölf bis vierzehn Jahren. Seine Tatwerkzeuge: Internet und Mobiltelefon. Auf verschiedenen Plattformen im Netz hatte er mit den Minderjährigen zunächst per Chat Kontakt geknüpft. Dann gelang des dem Mann auf irgendeine Weise, die Mädchen zu unzüchtigen Handlungen an sich selbst zu bewegen. Außerdem überredete er sie, dies alles per Video und Fotos aufzunehmen und ihm das Bildmaterial zukommen zu lassen.
Auch dies war dem Angeklagten gelungen. Der Oberländer hatte, wie er sagt, einen ihm “gleichgesinnten” Bekannten in Deutschland, dem er die Aufnahmen zusandte. Doch damit nicht genug. Über das Mobiltelefon soll er die Bilder laut Anklage auch über die sozialen Medien rund hundert Personen zugänglich gemacht haben. Vor dem Prozess zeigte sich der 38-Jährige nicht geständig. Er habe nicht gewusst, dass sich die betreffenden Mädchen im unmündigen Alter befunden hätten. Doch die Vorhalte im gerichtlichen Beweisverfahren bewegen ihn schlussendlich, sich zur Realität zu bekennen.
Rascher Rückfall in kurzer Zeit
Der Mann wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Jahren verurteilt. Einem der Opfer muss er zudem 2000 Euro Teilschadensersatz bezahlen. Erschwerend war sein rascher Rückfall in kurzer Zeit.
“Auch wenn die Vorgänge ohne Zwang und auch freiwillig seitens der Opfer geschahen, eine geringere Strafe ist nicht möglich. Der Allgemeinheit muss bekannt sein, wie gefährlich das Internet für Kinder sein kann”, begründet Richter Mitteregger. Der Verurteilte erbat drei Tage Bedenkzeit.