Gericht: Freund wegen Missbrauch von schlafendem Mädchen verurteilt

21-Jähriger ignorierte, dass Freundin keine Lust auf Sex hatte – 18 Monate teilbedingte Haft.
Feldkirch Der damals 21-jährige Angestellte und die 16-Jährige lernten sich im März vergangenen Jahres im Internet über die Plattform „tinder“ kennen. Das ist eine Dating-App, die Menschen in der näheren Umgebung das Kennenlernen erleichtern soll. Man tauschte sich ein wenig aus, traf sich, plauderte über gemeinsame Interessen, Hobbys und Sonstiges. Wenig später schliefen die beiden junge Leute miteinander. Alles schien zu passen, man verstand sich und der sportliche, hübsche junge Mann besuchte seine Freundin regelmäßig. Dann gab es wie in jeder Beziehung ein paar Meinungsverschiedenheiten. Doch nach kurzer Zeit versöhnten sich die zwei wieder. Er übernachtete bei ihr und die beiden schliefend kuschelnd nebeneinander ein.
Annäherungsversuche
Nach einer Zeit schien dem 21-Jährigen die sexuelle Enthaltsamkeit schwer zu fallen. Das Mädchen hatte zuvor zwar deutlich gemacht, dass sie jetzt für einen Monat lang keinen Sex wolle, weil die früheren Streitereien nicht so ganz spurlos an ihr vorüber gegangen seien. Diese Ankündigung hielt der Freund allerdings für leere Worte und erwiderte nur, dass weder er noch sie das aushalten würden. Jedenfalls fing er an, das inzwischen eingeschlafene Mädchen im Intimbereich zu berühren und drang schlussendlich auch mit seinem Geschlechtsteil in sie ein. Auf die Frage von Richter Martin Mitteregger, warum er das getan habe, liefert der junge Mann eine etwas eigenartige Erklärung: „Sie ist quer im Bett gelegen und weil ich wollte, dass sie ein Stück rüber rutscht, habe ich sie geweckt.” „Finden Sie das eine geeignete Art und Weise, jemanden zu wecken?“, hakt der Richter nach. Der junge Mann bleibt dabei. Er habe keinen Sex gewollt und selbst wenn die Freundin „gewollt“ hätte, er hätte keine Lust auf Geschlechtsverkehr gehabt, behauptet der Angeklagte.
Zwei Mal versucht
Die junge Frau erwachte jedenfalls und sagte, ihr Freund solle sie endlich in Ruhe schlafen lassen. Doch nachdem sie erneut eingeschlafen war, wiederholte sich das Ganze nochmals. Wieder wurde der Unterländer zudringlich. Und wieder empörte sich die Freundin. Den zweiten Übergriff dementiert der Angeklagte. Am nächsten Tag zeigte sie ihn an. Sexuelle Handlungen an einer Schlafenden sind rechtlich keine Vergewaltigung, sondern Missbrauch einer Wehrlosen. Deshalb wird der Angestellte auch verurteilt. 18 Monate Haft, zwölf davon bedingt, werden ausgesprochen. Bei einer Bewerbung wird die Vorstrafe wegen dieses Sexualdelikts im Leumundszeugnis ersichtlich, was für den bislang Unbescholtenen ein harter Schlag ist. Im Nachhinein tat der Freundin das Ganze scheinbar leid und sie wollte die Anzeige zurückziehen, doch das ist nicht möglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.