Gericht: Geldstrafe statt Künstlergage für Graffiti-Sprayer

Vorarlberg / 30.12.2020 • 09:00 Uhr
Gericht: Geldstrafe statt Künstlergage für Graffiti-Sprayer
Der geständige Angeklagte vor Richterin Sabrina Tagwercher. VN/GS

21-Jähriger für seine „Meisterwerke“ in Hohenems am Landesgericht Feldkirch verdonnert.

Feldkirch Über vier Monate lange frönte ein 21-jähriger Vorarbeiter in seiner Freizeit seiner „künstlerischen“ Leidenschaft. Oder konkreter gesagt: Quer durch Hohenems verschandelte er Unterführungen, Mülleimer, Telefonzellen, Bushaltestellen und Fassaden diverser Objekte mit Graffitis aus der Spraydose.

Es waren seltsame Bildnisse. Immer wieder tauchte auch der Schriftzug „Smoke“ auf. Insgesamt 19 Personen und Institutionen zählten zu den Geschädigten. Schlussendlich aber wurde eine Videokamera dem „Künstler“ zum Verhängnis.

Schaden großteils gutgemacht

Den Termin am Landesgericht Feldkirch verschläft der junge Mann. Doch Richterin Sabrina Tagwercher erreicht ihn über die Strippe und zitiert ihn in den Verhandlungssaal. Der Angeklagte kommt verspätet, aber er kommt. Reuevoll entschuldigt er sich, ja sogar dankbar: „Danke, dass Sie mich noch drannehmen“, sagt er.

Der 21-Jährige ist in allen Fällen geständig. Bei der Polizei hingegen hatte er zu Beginn lediglich die Hälfte der Taten zugegeben. „Weil ich Existenzängste hatte“, begründet er, „denn mir war bewusst, dass ich für den ganzen Schaden aufkommen muss. Schließlich packte ich dann doch aus.“

Statt zur Spraydose habe er dann zum Putzlappen und zur Farbe gegriffen, um seine Schmierereien zu reinigen und zu übermalen. „Außerdem habe ich mich bei allen Geschädigten entschuldigt“, erwähnt der Angeklagte und: „Dann habe ich noch einen Kredit für die Schadenswiedergutmachung aufgenommen.“

Gericht: Geldstrafe statt Künstlergage für Graffiti-Sprayer
Mit seinen Schmierereien richtete der junge Mann im Großraum Hohenems einen Schaden von rund 12.600 Euro an. Polizei

„Brauchte Abwechslung“

Richterin Tagwercher fragt ihn nach seinem Motiv für die Sudeleien. „Es war ein chaotisches Jahr, etwa wegen dem Corona-Lockdown“, kommt als Antwort. „Ich bin seit zwei Jahren immer allein unterwegs und hatte ein Problem mit der Familie. Die Schmierereien kann ich mir nur damit erklären, dass ich Abwechslung brauchte.“ Der junge Mann verdient gut und ist ansonsten unbescholten. Die Richterin bietet ihm einen außergerichtlichen Tatausgleich an. 800 Euro Geldbuße, und die Sache ist ohne Verurteilung vom Tisch. Der 21-Jährige ist einverstanden und einmal mehr dankbar.