Gericht: Tochter mit dem Messer bedroht

Alkoholkranke Frau wegen gefährlicher Drohung zu Geldstrafe verurteilt.
Feldkirch Die Frau ist knapp über 50 Jahre alt und hatte einen Job, den sie jedoch im Frühjahr während der Coronakrise verlor. Damals hätte sie es beinahe geschafft, von ihrer Alkoholsucht weg zu kommen, doch den Verlust der Arbeitsstelle steckte sie nicht so einfach weg. So griff sie wieder zur Flasche und trank eines Tages Whisky, bis sie zwei Promille intus hatte.
Nebenher versuchte sie zu kochen und schnitt Zwiebel. Die Tochter sah, dass ihre Mutter wieder getrunken hatte und war enttäuscht. Sie nahm ihr Handy und wollte festhalten, wie betrunken ihre Mutter ist, um es ihr später in nüchternem Zustand vorzuhalten. Es kam zum Streit und die Betrunkene drohte, ihre Tochter zu erstechen. „Das war ein großer Fehler und es tut mir unendlich leid“, sagt die Betroffene später bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch in nüchternem Zustand.
Alkohol und Medikamente
Die Angeklagte ist nervös, sie hat Richter Martin Mitteregger deshalb schon vorab eine Zusammenfassung ihrer Erinnerungen geschickt. Eigentlich wollte sie einen Anwalt zur Unterstützung, doch das Delikt verlangt dies nicht und sie ist schlussendlich auch einverstanden, ohne Rechtsbeistand auszusagen. Sie erinnert sich daran, Zwiebel geschnitten zu haben und auf ihre Tochter losgegangen zu sein. Sie will kein Gutachten, um abzuklären, in welchem Zustand sie damals war. Sie hatte Medikamente genommen, in Kombination mit Schnaps eine fatale Kombination. Dass ihre Zurechnungsfähigkeit stark eingeschränkt war, weiß das Gericht. Das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit wirken zusätzlich mildernd. An einer Verurteilung und einer Vorstrafe führt jedoch kein Weg vorbei. 300 Euro muss die Beschuldigte bezahlen, weitere 900 werden auf Bewährung ausgesprochen.
Neuer Start
Die 50-Jährige bemüht sich nun erneut um einen Job, zwei hat sie in Aussicht. Auf gefährliche Drohung stehen bis zu drei Jahre Haft. Wenn eine Waffe, in dem Fall ein Küchenmesser, im Spiel ist, sind sogar drei Monate Mindeststrafe vorgesehen. Wegen der zahlreichen Milderungsgründe gibt es allerdings nur eine Geldstrafe, ins Gefängnis muss die Oberländerin nicht. „Ich bin froh, dass meine Tochter nicht aussagen muss. Sie soll sich jetzt auf ihre Ausbildung konzentrieren können“, ist die Mutter erleichtert. Das Verfahren hat sie sehr belastet, jetzt fällt ihr ein Stein vom Herzen, höflich bedankt sie sich. Die 300 Euro will sie so rasch als möglich bezahlen. 50-Euro-Raten sagt sie fix zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.