Gericht: Landjäger und Most aus Hofläden geklaut

Junge Diebe riefen selbst die Polizei – und schossen sich damit ein Eigentor.
Feldkirch Über Umwege kam man den beiden jungen Vorarlbergern im Alter von 16 und 18 Jahren auf die Schliche. Bei einem Feldkircher Landwirt bemerkten sie angeblich eine blutende Verletzung eines Schweines und mutmaßten einen allfälligen Tierquäler dahinter. Sie verständigten die Polizei. Der Landwirt wurde informiert und der verständigte wiederum die Polizei darüber, dass bei seinem Hofladen neuerdings immer wieder Geld und Produkte geklaut würden. Es dauerte nicht lange, da räumte das Duo ein, dass es am Fehlbestand des Hofladenbetreibers nicht ganz unschuldig sei. Doch in weit geringerem Ausmaß als angezeigt, so die Verantwortung der beiden. So blieb bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch schlussendlich das übrig, was die Beschuldigten zugaben, und das ist nicht allzu viel.
Teilweise geständig
Bei einem Feldkircher Hofladen stahl der eine einen Karton Süßmost. Er warf zwar zwei Euro, die er sich von seinem Kumpel lieh, in die Kasse. Zehn Euro blieb er jedoch schuldig. Beim zweiten Hofladen stahl der Ältere nach eigenem Geständnis 30 Euro, die sich in einem Kuvert befanden. Aus der Kasse habe man nichts entwendet, beteuern die zwei, die bereits jeweils zwei Vorstrafen haben. Dass man Landjäger aus dem Kühlschrank mitnahm, ohne diese zu bezahlen, geben die zwei beim Prozess allerdings zu. „Wir waren mit dem Fahrrad unterwegs, nahmen am Rückweg eine Abkürzung und hatten kein Geld dabei“, rechtfertigen sie sich. Jeder habe vier Stück Landjäger genommen und die dafür insgesamt geschuldeten 16 Euro nicht bezahlt, räumen sie ein.
Kein Beweis
Der Hofladenbetreiber, der neben Landjägern unter anderem auch Eier verkauft, ist überzeugt, dass noch mehr fehlte. Und er ist sich auch ziemlich sicher, dass die beiden dahinterstecken, doch Beweise gibt es keine. „Ich überprüfe jeden Tag den Bestand, einmal fehlten 57 Euro, davon 26 Euro in Bargeld“, so der Zeuge. Dass andere Kunden nicht bezahlt oder gar Geld entwendet hätten, glaubt er nicht. Die meisten kennt er, oft bestellen sie etwas oder rufen auch an. „Erst seit die zwei Jungen da herumhängen, gibt es Fehlbestände“, so der Hofladenbetreiber. Da die beiden erst kürzlich verurteilt wurden, gibt es nunmehr nur noch eine Zusatzstrafe. Die beträgt beim Erstangeklagten 80 Euro, beim Zweitangeklagten 160 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.