Rauferei vor Jugendtreff hatte gerichtliches Nachspiel

Vorarlberg / 03.07.2020 • 09:00 Uhr
Rauferei vor Jugendtreff hatte gerichtliches Nachspiel
Die drei Angeklagten bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. ECKERT

Oberländer Nachtschwärmer zettelten grobe Schlägerei an und wurden verurteilt.

Feldkirch Weihnachtsfeiern sind scheinbar geradezu dafür prädestiniert, zu eskalieren. So auch jene, bei der drei junge Oberländer einen über den Durst tranken. Am 25. Dezember 2019 kam es vor einem Oberländer Jugendtreff zu einer wüsten Auseinandersetzung. Eine Rauferei, die mit Kameras gefilmt wurde und die nachdenklich stimmt, wenn man sieht, wie aggressiv die jungen Männer unter Alkoholeinfluss reagierten. „Das schockiert mich jetzt gerade selbst“, räumt einer der jungen Angeklagten beim Prozess am Landesgericht Feldkirch ein. Er ist durch ein organisches Problem bei der Verhandlung gesundheitlich angeschlagen und kämpft mit Kreislaufproblemen. Dennoch war er bei der Schlägerei im vergangenen Dezember aktiv mit dabei. Er trat und schlug, was das Zeug hielt.

Alle vorbestraft

Der 16-Jährige ist knapp 1,90 Meter groß und war, wie der damals einschreitende Polizeibeamte feststellte, „überall dabei“. Er hat eine Vorstrafe und war an jenem Abend stark alkoholisiert. Sieben bis acht Bier habe er getrunken, dazu einige Schnäpse. Er trinke öfters, an jenem Abend halt mehr. Er hat acht Tage Bewährungsstrafe offen, doch das schreckte den einschlägig Vorbestraften nicht ab. Er riss einen Beamten an der Jacke nach hinten, beschimpfte und beleidigte ihn und schlug einen anderen jungen Mann. Alles ist auf dem Video zu erkennen. Er wird wegen Beleidigung, versuchtem Widerstand und Körperverletzung zu 480 Euro Strafe und weiteren 480 Euro auf Bewährung verurteilt.  Auch die anderen beiden Angeklagten haben Vorstrafen, auch sie waren an jenem Tag „stockbetrunken“, sagt ein Polizist. 

Außer sich

Der 17-jährige Angeklagte, derzeit arbeitslos, fällt vor Gericht durch sein extremes Gegröle auf. Der jüngere Polizist muss grinsen, wenn er daran denkt, wie sich der junge Mann in jenen frühen Morgenstunden aufführte. Der Beamte sucht nach Worten, doch das Video spricht Bände. Mit umgedrehter Schildmütze plärrt der 17-Jährige dermaßen in die Kamera, dass sich seine Stimme überschlägt: „Ja, film mich, film mich doch!“ Ihn haben unzählige Jägermeister, konsumiert von 22 bis sechs Uhr, in diesen Zustand versetzt. Er wird wegen Körperverletzung zu 560 Euro verurteilt, denn auch er hat auf das Opfer eingeschlagen. „Ich war schon betrunken, aber es wird auch einen Grund gegeben haben, dass das Ganze so eskaliert ist“, sieht er das Verschulden nicht nur beim Schlägertrio. Der Drittangeklagte hat bereits 12.000 Euro Schulden, er muss, ebenfalls wegen grober Schläge gegen einen Dritten, 800 Euro Strafe zahlen. Die Urteile des Erst- und Zweitangeklagten sind rechtskräftig. Die Entscheidung bezüglich des Drittangeklagten ist es noch nicht.