Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Absonderung

Vorarlberg / 06.03.2020 • 06:30 Uhr

Die Mitglieder der Bundesregierung betonen in ihren täglichen Wortmeldungen zu den aktuellen Ereignissen rund um den neuartigen Corona-Virus immer wieder das gute Zusammenspiel mit den Ländern. Das ist erfreulich. Tatsächlich bekommt man auch als Außenstehender einen relativ guten Eindruck von der Kooperation. Lediglich kurzfristig hat es Unstimmigkeiten über die Schließung einer Wiener Schule gegeben, bei denen der Wiener Gesundheitsstadtrat mit seiner Kritik an der Bundesregierung nicht sehr überzeugend wirkte.

„Es ist schon interessant, dass über Jahrzehnte verabsäumt worden war, ein modernes Epidemiegesetz zu beschließen. “

Mittlerweile ist die Bundesregierung stolz darauf, mit verbindlichen Erlässen einheitliche Vorgaben für die Untersuchungen und allenfalls zu ergreifende Maßnahmen für ganz Österreich zu haben. Tatsächlich hat es solche Richtlinien seitens des zuständigen Bundesministeriums zuvor nicht gegeben, mit der Folge, dass die Gesundheitsbehörden in den Ländern auf sich allein gestellt waren und jeder so vorging, wie er es für richtig hielt.

Der Bund, der in dieser Sache mit Recht die Notwendigkeit einer einheitlichen Praxis betont, hat allerdings nicht nur relativ spät gehandelt, sondern arbeitet auch auf der Grundlage eines recht veralteten Gesetzes. Wie die Leser der VN bereits von meinem Kommentatorkollegen Moritz Moser wissen, ist das Epidemiegesetz in seinem Kern mehr als 100 Jahre alt und es liest sich auch so.

Wenn die Gesundheitsbehörden beispielsweise davon sprechen, dass Menschen, die mit infizierten Personen in Kontakt waren, „abgesondert“ werden, statt sich „in Quarantäne befinden“, verwenden sie den Begriff, den der Gesetzgeber vor 100 Jahren eingeführt hat. Das Gesetz würde auch vorsehen, dass Häuser, in denen diese Menschen „abgesondert“ sind, eigens gekennzeichnet, also sozusagen gebrandmarkt werden. Viele weitere Regelungen des Gesetzes sind darüber hinaus nicht nur veraltet, sondern auch viel zu unbestimmt.

Es ist schon interessant, dass über Jahrzehnte verabsäumt worden ist, ein modernes Epidemiegesetz zu beschließen. Möglicherweise war man im Ministerium der Meinung, Schlimmeres als die alljährlichen Grippewellen würde auf uns nicht mehr zukommen. Glücklicherweise scheint es der Bundesregierung gelungen zu sein, sich mit allen Behörden auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Kooperatives Handeln hilft über manche Versäumnisse der Vergangenheit hinweg.

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.