Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Kommentar: Schule als Staatsgeheimnis?

Politik / 17.04.2026 • 09:20 Uhr

Es gibt noch gute Nachrichten: Das Bildungsministerium wird künftig die Leistungsdaten von Schulen veröffentlichen, um, wie es Bildungsminister Wiederkehr in einer Presseaussendung formuliert, „Eltern eine transparente Entscheidungsgrundlage anzubieten und die Qualität aller Schulen anzuheben“. Auch wenn auf der Stelle eine Allianz aus Lehrergewerkschaft und Direktoren vor einem Wettbewerb unter den Schulen warnte, so ist die Ankündigung positiv zu werten: Daten darüber, wie gut Kinder in einer Schule lesen, schreiben und rechnen können, dürfen kein Staatsgeheimnis sein.

Es ist politisch nachvollziehbar, dass der Bildungsminister das Vorhaben als seinen großen Erfolg feiert. Allerdings sollte auch der lange Weg zur neuen Offenheit transparent gemacht werden:

Als vor etwa zwei Jahren Abgeordnete der Neos eine Anfrage im Vorarlberger Landtag stellten, welche sogenannten „Brennpunktschulen“ aus Vorarlberg an einem Projekt des Bildungsministeriums für Schulen in „herausfordernder Lage“ teilnahmen, antwortete die Bildungsdirektion treuherzig, dass sie das nicht wisse. Ein Journalist des ORF Vorarlberg ließ diese Ignoranz einer Behörde nicht auf sich beruhen und stellte einen Antrag nach dem damaligen Auskunftspflichtgesetz (heute Informationsfreiheitsgesetz), der erfolglos blieb. Das Bildungsministerium berief sich auf eine gesetzliche Bestimmung, die tatsächlich anordnete, dass den Bürgern über Schuldaten keine Auskunft erteilt werden durfte. Der Journalist zog den Fall bis vor den Verfassungsgerichtshof, der diese Vorschrift im Oktober vergangenen Jahres als verfassungswidrig, weil gegen Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit verstoßend, aufhob. Die Bildungsbürokratie ist daher in erster Linie vom Verfassungsgerichtshof und von den Medien zur Informationsfreiheit gezwungen worden und nicht von selbst auf diese Idee gekommen. Dass Minister Wiederkehr bereit ist, den Bedenken des Verfassungsgerichtshofes zu folgen und dem Parlament eine Regelung vorzuschlagen, die für Informationsfreiheit sorgt, sollte in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein.

Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Innsbruck.