Neue Spielregeln für E-Scooter-Fahrer: „Es wirft den ganzen Markt über den Haufen“

Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft. Nicht alle sind davon begeistert.
Lauterach Für E-Scooter-Fahrer wird es ernst: Ab dem 1. Mai werden die Regeln in Österreich verschärft. Alle E-Scooter müssen dann mit Blinkern an den Lenkerenden ausgestattet sein. Außerdem gilt bis zum 16. Geburtstag Helmpflicht, die Promillegrenze wird von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Am 1. Oktober folgen weitere Maßnahmen. Verstöße können teuer werden. Fabian Marlon Klavora (22) von der Firma Mikrofahrzeuge am Montfortplatz in Lauterach blickt den Gesetzesänderungen mit Sorge entgegen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) bedauert, dass keine altersunabhängige Helmpflicht bei E-Bikes und E-Scootern vorgesehen ist.


Grundsätzlich gilt: Bei einem E-Scooter darf die Höchstleistung nicht mehr als 600 Watt und die Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h betragen. Als Höchstleistung (auch Spitzen- oder Peakleistung genannt) wird „die maximale Leistung bezeichnet, die ein Motor kurzfristig – höchstens wenige Minuten – abrufen kann, ehe er zum Schutz vor Überhitzung drosselt“, erläutert Martin Pfanner, Landesleiter des KfV in Vorarlberg.


Das Problem: Viele aktuelle Modelle erfüllen die neuen Anforderungen nur teilweise. „Ich finde es untragbar und unverantwortlich. Es wirft den ganzen Markt über den Haufen“, ärgert sich Fabian Marlon Klavora und zeigt auf ein E-Scooter-Modell in seinem Laden. „Das ist ein gutes Mittelklassemodell. Es hat eine Spitzenleistung von 1,25 kW und ist ab dem 1. Mai im Prinzip nicht mehr zugelassen. So viele Menschen haben dieses Fahrzeug und können es wegwerfen oder versuchen, es irgendwo im Ausland zu verkaufen.“ Von Vmax, einem bekannten Hersteller, sei ihm beispielsweise kein Modell bekannt, das die 600 Watt Spitzenleistung nicht überschreitet. „Das bedeutet nicht, dass der Scooter potenziell gefährlich ist. Es bedeutet lediglich, dass er diese Leistung kurzzeitig abrufen kann, zum Beispiel zum Start oder wenn man einen Berg hochfährt. Mit einem Modell, das diese Spitzenleistung nicht überschreitet, kommt man keinen Berg hoch”, verdeutlicht der 22-Jährige. Eine Einzelgenehmigung, um eventuell eine Zulassung zu erhalten, wäre zu aufwändig und teuer.



Auch was die Blinkerpflicht anbelangt, hat der Lauteracher Händler für E-Mobilität seine Bedenken. „Ich bin relativ schmal, aber wenn ein etwas kräftigerer Mensch draufsteht, sieht man den Lenker mit dem Blinker nicht. Wenn du hinten einen Blinker hast, der deutlich besser sichtbar ist, dann reicht das nicht. Der Blinker muss unbedingt am Lenkerende sein.“ Die Blinker können zwar nachgerüstet werden. Wie Fabian Marlon Klavora festgestellt hat, sind die Nachrüstsätze derzeit allerdings überall „restlos ausverkauft, und der nächste Liefertermin für uns Händler ist Ende Mai“, berichtet er.
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Dass das Tragen eines Helms für Erwachsene nicht vorgeschrieben ist, begrüßt Klavora. „Ich finde es gut, dass man dem Bürger ein Stück weit seine Freiheit lässt. Es muss jeder selbst wissen, was für ihn das Beste ist“, ergänzt er. Das KfV sieht das anders. Direktor Christian Schimanofsky ist überzeugt: „Würden alle in Österreich beim Fahren mit E-Scootern und E-Bikes einen Helm tragen, könnten pro Jahr 1000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden.“

Im Herbst zieht der Gesetzgeber die Schrauben weiter an. Bei sämtlichen E-Mopeds sind ab dem 1. Oktober Kennzeichen, Zulassung und Haftpflichtversicherung, ein Führerschein (mindestens Klasse AM) und, unabhängig vom Alter, das Tragen eines Helms erforderlich. Zudem darf man mit diesen Fahrzeugen keine Radwege mehr benutzen.


StVO-Novelle
Ein E-Scooter ist „ein elektrisch angetriebenes, einspuriges Fahrzeug mit einer Höchstleistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, das mit einer Lenkstange, einem Trittbrett und mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm ausgestattet ist und keine Sitzvorrichtung aufweist“.
Vorgeschriebene Ausstattung/Ausrüstung funktionierende Bremsen, Klingel oder Hupe, Licht vorne und hinten, Reflektoren (vorne weiß, hinten rot, seitlich orange), Blinker am Lenkerende, Helm (bis zum 16. Geburtstag, bei E-Bikes bis zum 14. Geburtstag)
Verboten ist Fahren auf Gehsteigen, zu zweit fahren (nur 1 Person erlaubt), Güter transportieren
Dauerleistung vs. Spitzenleistung Unter Dauerleistung bzw. Nenndauerleistung (250 Watt) versteht man laut KfV die Leistung, die ein Motor über einen längeren Zeitraum erbringen kann. Angenommen wird hier in der Regel ein Zeitraum von mindestens 30 Minuten. Als Höchstleistung (auch Spitzenleistung oder Peakleistung genannt) wird hingegen die maximale Leistung beschrieben, die ein Motor kurzfristig – höchstens wenige Minuten – abrufen kann, ehe er zum Schutz vor Überhitzung drosselt.