Gericht: Freispruch für 39-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des Stalkings

Vorarlberg / 24.05.2019 • 16:00 Uhr
Der Angeklagte vor Richter Michael Fruhmann. Die Vorwürfe reichten nicht für eine Verurteilung aus. Eckert
Der Angeklagte vor Richter Michael Fruhmann. Die Vorwürfe reichten nicht für eine Verurteilung aus. Eckert

Gekränkter Ex-Freund wollte Beziehungsende nicht akzeptieren.

Feldkirch Von Anfang an bekennt sich der 39-jährige Mechaniker beim Prozess am Landesgericht Feldkirch für nicht schuldig. Bei einer früheren Beziehung hätten er und seine Freundin sich auch immer wieder gesagt, dass es aus sei, dennoch hätte die Verbindung sieben Jahre lang gehalten. Mit dieser Erwartungshaltung ging er offenbar die nächste Beziehung ein. Dass die 36-Jährige dieses Mal mit „Schluss“ wirklich „Schluss“ meinte, konnte er nicht verstehen. Er spionierte ihr nach, tauchte am Arbeitsplatz auf und passte sie ab. Dennoch wurde er freigesprochen. „Was Intensität und Häufigkeit betrifft, war es zu wenig“, hieß es in der Urteilsbegründung.

„Nur reden“

Dabei war der 39-Jährige äußerst lästig. Er kletterte auf die Terrasse der Ex-Freundin und deponierte Blumen. Ein anderes Mal lungerte er im Dunkeln vor der Haustüre der Frau herum. „Ich wollte nur ganz normal reden. Dass man sich ins Gesicht schauen kann und alles in Ruhe bespricht“, rechtfertigt sich der Angeklagte. Dabei hat das Opfer genau das immer wieder versucht. Es ließ einen Kontakt ausnahmsweise zu, um klarzumachen, dass es keine gemeinsame Zukunft gibt. Als die Frau einen neuen Partner hatte, hatte der Verflossene auch diesen im Blickfeld. Die Frau legte sich sogar einen Pfefferspray zu. In der ebenerdigen Wohnung fürchtete sie weitere Besuche.

Grenzüberschreitung

„Was ist daran so schwer, zu verstehen, dass jemand eine Beziehung nicht mehr fortsetzen will?“, zeigt die öffentliche Anklägerin kein Verständnis. Die Belästigte ängstigte sich. Sogar am Arbeitsplatz suchte der Mann sie auf. Wieder gab sie zu verstehen, dass sie nicht reden wolle. Da passte er sie nach der Arbeit ab. Immer wieder Kontaktversuche via Handy. Er schrieb beispielsweise Botschaften wie: „Ich bin 300 Kilometer gefahren, um Dich zu finden“ oder „Noch ist es Zorn, doch aus Zorn kann Hass werden und Du weißt, was dann passiert.“

Freispruch

Der Richter weiß, dass es für das Opfer höchst unangenehm ist, doch laut Gesetz seien die Handlungen zu wenig. Somit Freispruch. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.