Jugendlichen auf der Toilette genötigt: “Zieh dich aus!”

VN / 21.01.2025 • 16:10 Uhr
Gericht
Der Angeklagte zeigte vor Richter Marco Mazzia keine Reue. vn/gs

Ein 16-Jähriger wurde am Landesgericht Feldkirch der Körperverletzung und der Nötigung schuldig gesprochen.

Von Nathalie Schallert

Feldkirch Der jugendliche Angeklagte musste sich in zwei Fällen der Körperverletzung und Nötigung vor Richter Marco Mazzia verantworten. Knapp ein halbes Jahr nach den Taten wurde der Angeklagte am Dienstag für schuldig befunden und verurteilt.

Todesdrohung

Am 13. Juni 2024 habe der gebürtige Somalier (zum Zeitpunkt der Tat 15 Jahre alt) das erste Opfer, einen Jugendlichen, fünf Mal mit flacher Hand geschlagen. Danach habe er ihn mit einer körperlichen Drohung dazu genötigt, sich in eine der WC-Kabinen eines Sportplatzes zu begeben und sich dort auszuziehen. Auf die Weigerung des Opfers hin kam es zu einer weiteren Handgreiflichkeit, wo er ihm mit der flachen Hand ins Gesicht schlug. Auch eine Todesdrohung habe der Angeklagte ausgesprochen.

“Nenn mich Daddy”

Die zweite Tat folgte am 11. Juli desselben Jahres, als eine Auseinandersetzung auf einem Fußballplatz im Oberland eskalierte. Nachdem der Beschuldigte von einem Fußball am Kopf getroffen worden war, habe er den Ballschützen mit einem Faustschlag ins Gesicht sowie drei Ohrfeigen attackiert. Daraufhin soll der damals 15-Jährige das Opfer unter Drohung weiterer Schläge aufgefordert haben, ihn “Daddy” zu nennen, vor ihm zu tanzen und seine Begleiter zu beleidigen. Der Angriff resultierte in einer Jochbeinprellung des Opfers, das daraufhin eine Nacht im Krankenhaus verbringen musste.

Geldstrafe verhängt

Der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig. Er gab an, dass er mit jemandem verwechselt worden und zum Zeitpunkt der Tat nicht vor Ort gewesen sei. Zudem sollen sich die Mitschüler, die ihn mit ihren Aussagen belasteten, gegen ihn verschworen haben. Das Gericht befand diese Aussagen als nicht tragkräftig, da mehrere Zeugenaussagen übereinstimmen und den Somalier klar als Täter identifizieren würden.

Der nunmehr 16-Jährige wurde der Körperverletzung und Nötigung für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt, die Hälfte davon auf Bewährung. Einem der Opfer muss er zudem 200 Euro Teilschadenersatzbetrag, dem anderen 75 Euro bezahlen. Als strafmildernd wurden das Alter des Angeklagten, sein bisher unbescholtener Lebenswandel sowie die Unbesonnenheit der Tat berücksichtig, als erschwerend jedoch seine mangelnde Reue. Das Urteil ist rechtskräftig.