Streit um Parkplatz endete schmerzlich

VN / 28.08.2024 • 17:21 Uhr
blaulicht gericht
Der 47-jährige Angeklagte vor Richterin Silke Sandholzer. Eckert

Welches Urteil eine Auseinandersetzung zwischen zwei Nachbarn vor Gericht zur Folge hatte.

Feldkirch Eigentlich kennen sich Täter und Opfer kaum. In der Unterländer Wohnanlage, in der beide leben, gibt es zwei Blöcke mit insgesamt sechs Wohnungen. Man grüßt sich auf der Straße, ansonsten hat man wenig miteinander zu tun. Allerdings gibt es da etwas, das den Rentner doch hin und wieder ärgert. Nämlich, dass sein 47-jähriger Nachbar mit seinem Pkw den einzigen Besucherparkplatz belegt oder dass er mehrere Tage eine alte Matratze auf seinem eigenen Parkplatz lagerte, bevor er sie entsorgte. „Das war zwar sein Parkplatz, das stimmt, aber wie sieht denn das aus, diese alten Matratze“, erinnert sich der Pensionist bei der späteren Verhandlung am Landesgericht Feldkirch, wo die Auseinandersetzung schließlich endete.  

Streit eskalierte

Eigentlich war es kein wirklicher Streit, sagt der Rentner und damaliges Opfer als Zeuge. Anfang Mai dieses Jahres habe er nur wieder einmal den Mann angesprochen, dass dessen Fahrzeug so ungünstig stehe, dass der Pensionist sich beim Ausparken schwertue. „Ich kann Ihnen wortwörtlich sagen, was er darauf entgegnete“, zitiert er die Antwort seines Widersachers , die gelautet haben soll: „Halts Maul du Arschloch und hau ab!“.

Das bestreitet der Angeklagte. „Du blöder alter Depp“ habe er nur gesagt, der Rest sei eine Erfindung. Auch berührt habe er den Rentner nicht, geschweige denn gestoßen, gibt der Beschuldigte vor Richterin Silke Sandholzer an. Der Zeuge hingegen erzählt, dass ihm der Beschuldigte damals nachgegangen sei. Als er sich umdrehte, habe ihm der Nachbar direkt von vorne einen heftigen Stoß versetzt, sodass er rücklinks nach hinten fiel und auf der rechten Seite landete. Die Folge: Oberschenkelhalsbruch.

Oberschenkelhalsbruch

Der Angreifer sei dann einfach weggegangen, hinein ins Haus. Eine Nachbarin habe die Rettung gerufen. Im Spital habe man ihn operieren müssen, nun habe er eine Schraube im Knochen. Rund eine Woche stationär, dann sechs Wochen mit zwei Krücken und heute braucht er immer noch eine Krücke, weil der das Bein nicht stark belasten kann.

Der Stoß sei wirklich heftig gewesen, schließlich habe er 100 Kilo und sei damit alles andere als ein Fliegengewicht, so der Rentner. Die Richterin glaubt dem Mann. Der 47-jährige Angeklagte wird wegen schwerer Körperverletzung zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt, weitere 3000 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Staatsanwalt Markus Fußenegger ist das zu wenig, er fordert eine höhere Geldstrafe und meldet Berufung an.