Messerstecherei in Flüchtlingsunterkunft

23-jähriger Somalier stach mit Küchenmesser zu: 30 Monate Haftstrafe.
Feldkirch Der Täter und sein ein Jahr älteres Opfer wohnen in derselben Flüchtlingsunterkunft in Götzis und eigentlich leben die beiden Somalier nicht im Streit. Doch am Abend des 30. September vergangenen Jahres kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung, die schlussendlich in einer schweren Körperverletzung endete. Der Angeklagte folgte dem Kollegen in dessen Zimmer und griff ihn an. Das Opfer griff zu einem Messer, um den Kontrahenten auf Abstand zu halten.
Doch der andere entriss dem Opfer die Waffe, rang sein Gegenüber nieder und setzte sich auf ihn. Anschließend schnitt er dem Bewohner tief in dessen Wange, stach auch auf ihn ein. Mehrere Schnitt- und auch eine Stichverletzung an Bauch, Brust, Gesicht, Händen und der Achilles-Sehne blieben zurück. Noch heute, vier Monate nach dem Vorfall, humpelt der junge Mann bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch im Saal.
1,98 Promille
Der junge Somalier räumt sein Fehlverhalten ein, sieht vorwiegend im Alkohol die Ursache für die Eskalation. Er hatte immerhin 1,4 Promille, das Opfer brachte es sogar auf 1,98 Promille. Als sich der Angeklagte beim Opfer am Ende des Prozesses mit Handschlag entschuldigt, scheint die Tat vergeben zu sein. Immerhin umarmen sich die zwei und es gibt sogar einen Kuss auf die Wange.
Richter Christoph Stadler verurteilt den Angeklagten gemeinsam mit zwei Schöffen wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu 30 Monaten Haft. 20 davon werden bedingt ausgesprochen, zehn Monate muss der Verurteilte absitzen. Als Unbescholtener hat er gute Chancen auf eine Entlassung nach der Hälfte, also nach fünf Monaten. Doch erst muss das Urteil rechtskräftig werden, noch hat Staatsanwalt Simon Mathis keine Erklärung abgegeben. Dem Verletzten schuldet der Verurteilte 1500 Euro Teilschmerzengeld, weitere 500 Euro hat der Angreifer bereits vorab überwiesen.
Großes Glück
Der Verletzte hat es dem Zufall zu verdanken, dass nicht mehr passiert ist. Das Küchenmesser hat eine Klinge von 19 Zentimetern Länge. Beide waren sturzbetrunken, die Bewegungen nahezu unkontrollierbar, die Stiche willkürlich gesetzt.
Die Verteidigung führt mildernd an, dass ihr Mandant bislang unbescholten ist und in das Zimmer „gelockt“ wurde. Das alles ändert nichts an der Verurteilung. Im Gefängnis arbeitet der Insasse in der Bäckerei, er möchte später Bäcker werden. Wie lange er noch hinter Gittern sitzt, zeigt sich in den nächsten Tagen nach der Rechtsmittelerklärung der Anklagebehörde.