Diebische Kassiererin von ihrem Ehemann verraten

VN / 30.01.2024 • 16:57 Uhr
Die Angeklagte zeigte sich vor dem Schöffensenat geständig und reumütig. <s><span class="copyright">VN/MMH</span></s>
Die Angeklagte zeigte sich vor dem Schöffensenat geständig und reumütig. VN/MMH

Angestellte einer Metzgerei stahl über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren täglich aus der Kassa.

Von Mia Hämmerle

Feldkirch Die Angeklagte bekennt sich am Landesgericht Feldkirch vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Marco Mazzia schuldig. Die 27-Jährige soll im Zeitraum vom 4. Oktober 2021 bis zum 15. Mai 2023 fast täglich etwa 30 bis 100 Euro eingesteckt haben. Dabei hat sie nach dem Eintippen der Waren den Button „Sofortstorno”, der eigentlich für Eingabefehler benutzt wird, betätigt. Da die Rechnungen dann 0,00 Euro betrugen und kein Bargeldfehlbetrag entstand, fiel dies lange nicht auf.

Geld in Unterhosen versteckt

Das Verbrechen wurde schließlich aufgedeckt, als der Mann der Angeklagten in den Unterhosen und Jacken der Unterländerin Geld entdeckte. Als er sie darauf ansprach, sagte sie, dass ihr Trinkgeld ausbezahlt wurde. Aufgrund der Höhe der Beträge war der Ehemann sich sicher, dass es sich nicht nur um Trinkgeld handelt. Er konnte es wohl nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, von der Straftat seiner Frau zu wissen, und machte eine Aussage bei der Polizei.

Auffallend oft storniert

Daraufhin haben die Eigentümer der Metzgerei nochmal genauer hingeschaut und von einem EDV-Experten auswerten lassen, wie oft die Angeklagte den Button „Sofortstorno” betätigt hat.

Die Beschuldigte drückte diesen Knopf täglich zwischen 37 und 70 Mal. Das heißt, sie entwendete etwa ein Drittel des Betrags, der eingenommen wurde, während sie die Kassa bediente. Nachdem sie darauf angesprochen worden war, sanken die Zahlen drastisch und sie stornierte Rechnungen nur noch drei bis fünf Mal am Tag, in diesen Fällen wohl wegen Missgeschicken.

Reumütiges Geständnis

Die Angeklagte behauptet, sie hätte oft 30 bis 70 Euro pro Tag mitgenommen. Der höchste Betrag seien 100 Euro gewesen. „Mehr zu nehmen, habe ich mich gar nicht getraut”, sagt die Geständige. Sie schätzt, sie hätte insgesamt maximal 30.000 Euro gestohlen. Die 27-Jährige ist bereit, den Schaden zurückzuzahlen. Bisher hätte sie 600 Euro bei der Metzgerei wieder gutgemacht.

„War in Geldnot”

„Meistens bin ich dann zum Spar gegangen und habe gekauft, was ich für die Kinder brauche, denn ich war in Geldnot”, gibt die Beschuldigte zu. Sie hat drei Kinder im Alter von fünf, sechs und sieben Jahren. Ihr Mann sei zu der Zeit arbeitslos und spielsüchtig gewesen.

Genauer Schaden nicht feststellbar

Ein Angehöriger des Familienbetriebs schätzt den entstandenen Schaden auf 50.000 Euro, genau lasse sich das leider nicht mehr sagen. Der Privatbeteiligtenvertreter des Metzgers fordert 49.400 Euro Schadenswiedergutmachung.

Die junge Frau wird zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Außerdem muss sie 29.400 Euro an den Arbeitgeber zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.