Wie eine junge Mutter zur Serieneinbrecherin wurde

Widrige Schicksalsschläge trieben Vorarlbergerin in einen Kreislauf des Verbrechens.
Feldkirch Nach einer ersten Verurteilung wegen Diebstahls im zarten Alter von 15 Jahren obsiegte bei der Oberländerin noch die Einsicht. Sie unterzog sich freiwillig einer Rehabilitation (Reha). Danach ging für elf Jahre alles gut.
Dann schlug das Schicksal zu. Erbarmungslos. Gleich zwei entsetzlichen Erfahrungen einer Totgeburt ging noch der Verlust des Arbeitsplatzes einher, geschuldet der Corona-Pandemie. Ihre psychische Belastung und aussichtslose Perspektive ließ die junge Frau zu Drogen greifen. Der teure Konsum von Kokain und Amphetaminen trieb sie in die Beschaffungskriminalität.
Diebstähle und Einbrüche
Die nötigen finanziellen Mittel dazu besorgte sich die nunmehr 33-jährige Frau und Mutter eines siebenjährigen Kindes durch Diebstähle und Einbrüche. Dereinst in flagranti von der Polizei erwischt, wurde sie im vergangenen Dezember am Landesgericht Feldkirch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Doch der Zwang ihrer Not war stärker als diese letzte wohlgemeinte Mahnung der Justiz: Noch auf dem Weg von der Hauptverhandlung bei Gericht wurde sie wieder rückfällig. Bei Einschleichdiebstählen entwendete sie Schlüssel, kehrte wieder an die Tatorte zurück und stahl und stahl.

25.000 Euro Gesamtschaden
Zu ihrer Beute bei Einbrüchen in vornehmlich Oberländer Schulen, Geschäften und Büroräumlichkeiten zählten Bargeld, Gutscheine, Kredit- und Bankomatkarten, Urkunden und sonstige Wertgegenstände. In der Anklageschrift ist ein Gesamtschaden in der Höhe von 25.000 Euro angeführt.
Bei der jüngsten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch spricht Staatsanwältin Konstanze Manhart von mehr als 20 Delikten. „Die Angeklagte hat ihre Taten bereits unmittelbar nach ihrer letzten Verurteilung nahtlos weitergeführt. Sie stahl buchstäblich alles, was nicht niet- und nagelfest war. Ihre Serie von Diebstählen und Einbrüchen konzentrierte sich vor allem auf das erste Halbjahr 2023.“
“Sie sah sich an der Wand”
Bis wieder der Arm des Gesetzes zuschlug. Seit etwa sechs Monaten befindet sich die 33-Jährige in Untersuchungshaft. Beim Prozess ist sie vollumfassend geständig, ihre Verteidigerin Rechtsanwältin Katja Matt führt die verzweifelte Situation ihrer Mandantin als die Triebfeder ihrer Straftaten schlechthin an. „Sie sah sich an der Wand. Und sie hat bereits bei der Polizei gestanden und bei der Aufklärung ihrer Taten bis hin zur Selbstschädigung mitgewirkt“, betont Matt.
Milderungsgründe wie die geständige Verantwortung, Reue und eine damals verminderte Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten, andererseits aber massive Erschwerungsgründe wie bereits sieben einschlägige Vorstrafen, Tatwiederholung und der rasche Rückfall machen Einzelrichter Julian Fettner die Urteilsfindung nicht leicht.
20 Monate Haftstrafe
Nach 20 Minuten fällt er das Urteil. Die Angeklagte wird unter anderem wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls für schuldig gesprochen und zu zwanzig Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Die noch offene, im vergangenen Dezember bedingt ausgesprochene Haftstrafe von 12 Monaten wird jedoch nicht widerrufen und noch einmal auf Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.