Ungewöhnlicher Prozess vor dem Landesgericht endet mit Freispruch

Gleich drei Angeklagte saßen am Mittwoch auf der Anklagebank, doch letztlich kam alles ganz anders.
Darum geht’s:
- Drei Angeklagte wurden in Feldkirch in allen Punkten freigesprochen.
- Eine Frau hatte ihren Ehemann, dessen Bruder und dessen Ehefrau angezeigt.
- Es ging unter anderem um Körperverletzung.
Feldkirch Nicht alltäglich ist am Mittwochvormittag ein Prozess am Landesgericht Feldkirch ausgegangen. Gleich zwei Männer und eine Frau saßen auf der Anklagebank. Ihnen wurde unter anderem Körperverletzung und Freiheitsentzug vorgeworfen. Doch letztlich sprach Richter Theo Rümmele die drei in allen Punkten frei.
Und so kam es dazu: Im Sommer dieses Jahres meldete sich eine Frau bei der Polizei. Sie zeigte ihren Gatten, dessen Bruder und die Frau des Bruders an. Ihr Mann soll sie mehrmals mit der Faust an den Kopf geschlagen, sie gewürgt und ihr damit gedroht haben, sie zu töten, wenn sie sich bei der Polizei melde. Ihr Schwager und dessen Frau sollen schließlich dabei geholfen haben, das mutmaßliche Opfer samt Kind in ihrer Wohnung festzuhalten.
Erst dieses Jahr nach Vorarlberg gekommen
Die junge Frau war erst vor wenigen Monaten aus Syrien nach Vorarlberg gekommen. Ihr Mann, ebenfalls aus Syrien, war bereits hier. „Anfangs hatten wir keine leichte Zeit, wir standen beide unter Druck“, berichteten beide unabhängig voneinander vor Gericht. Es kam zu Streitigkeiten. Einmal habe der Angeklagte (33) seiner Frau den Mund zugehalten. Mehr aber nicht. „Ich habe sie nie geschlagen“, beteuerte er. Konkret soll es dazu an mehreren Tagen Ende Juni und Anfang Juli gekommen sein. Eben kurz nachdem seine Frau in Vorarlberg angekommen war.

Ein großes Problem zu Beginn: Die Wohnung, die der Beschuldigte kurz vorher in Hohenems gemietet hatte, war noch nicht möbliert. Also verbrachten die beiden die meiste Zeit beim Bruder des Angeklagten in Bregenz. Der Bruder (31) und dessen Frau (38) standen am Mittwoch ebenfalls vor Gericht. Sie sollen das mutmaßliche Opfer in ihrer Wohnung im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses eingesperrt haben, wenn der Hauptangeklagte mal nicht da war.
Zeugin zieht Aussagen zurück
„Das stimmt nicht“, sagten die beiden vor Gericht aus. Die Frau hätte jederzeit gehen können. Sie seien auch oft gemeinsam mit den Kindern spazieren gewesen. Als sie einmal nachts noch herauswollte, hatten die beiden sie gebeten, zu bleiben, da sie sich nicht in der Gegend auskannte. Das war’s.
Nun hing also alles an den Aussagen des mutmaßlichen Opfers. Nach längerer Bedenkzeit nahm die Syrerin vor Gericht dann doch ihr Aussageverweigerungsrecht in Anspruch. Damit waren auch ihre Angaben vor der Polizei hinfällig. Von der Anklage blieben nur noch Lichtbildaufnahmen, die Verletzungen am Körper der Frau zeigten. Ohne ihre Aussagen ließen sich die aber nicht in einen konkreten Kontext bringen.
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Also hatte der Richter letztlich keine andere Möglichkeit, als die drei Angeklagten von allen Punkten freizusprechen. Da die Frau durch die Verweigerung quasi keine Aussage machte, blieb ihr auch Ärger wegen einer möglichen Falschaussage erspart. Die gemeinsame Zukunft mit ihrem Gatten dürfte das wohl aber nicht gerettet haben.