Betrug in Lech: Kellner von der “Welt der Rechnungsschönen” geblendet

27-Jähriger wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt.
Von Norea Ertl
Feldkirch Wegen offener Rechnungen im Gesamtwert von fast 20.000 Euro muss sich ein 27-Jähriger am Landesgericht Feldkirch verantworten. Gemacht haben soll er die Schulden laut Anklageschrift in Lech in der vergangenen Wintersaison. Im K-Club und in einer Skihütte sollen es Getränkerechnungen gewesen sein, außerdem soll er sich betrügerisch in zwei Hotels eingemietet haben. Zudem hätte er drei Personen zur Übergabe von Geld verleitet. Oder es zumindest versucht.
Umfassendes Geständnis
Wie von seinem Verteidiger angekündigt, bekennt sich der Angeklagte zu den Vorwürfen als schuldig, er wolle die “entstandenen Schäden wiedergutmachen”. Im vergangenen Monat, den der Beschuldigte im Gefängnis verbrachte, habe er viel Zeit gehabt, über sein Leben nachzudenken, wie er selbst sagt. “Ich verletze mit meinem Verhalten so viele Leute, auch meine Familie.” Sobald er aus der Haft entlassen werde, wolle er sein Leben wieder in den Griff kriegen.
“Welt der Rechnungsschönen”
Der Verteidiger des Angeklagten erklärt in seinem Schlussplädoyer, wie es überhaupt zu so hohen Summen an Schulden kommen konnte: Die Preise in Lech seien “obszön hoch”. An einem Ort, wo die Kosten für eine Flasche Champagner höher seien als ein das monatliche Einkommen einer ganzen Familie, “kommen auch solche Schulden zusammen”. Der reale Schaden belaufe sich seiner Meinung nach aber eher auf die Arbeit der Angestellten. “In einer Welt der Rechnungsschönen kann es schon mal sein, dass man auch dazugehören will”, so der Verteidiger.
Zwölf Monate Haft und Schadensersatz
Richterin Sabrina Tagwercher verurteilt den 27-Jährigen wegen dem Vergehen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe. Drei davon seien unbedingt zu verbüßen, die anderen neun werden bedingt nachgesehen, allerdings mit einer Probezeit von drei Jahren. Außerdem sei er verpflichtet, den entstandenen Schaden in Form von Schadensersatzzahlungen an die jeweiligen Privatbeteiligten zurückzuzahlen. Mildernd auf das Urteil wirkte sich unter anderem sein umfassendes Geständnis aus. Seine einschlägige Vorstrafenbelastung erschwerte es wiederum. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger des Beschuldigten meldeten einen Rechtsmittelverzicht an, das Urteil ist also rechtskräftig.