Gericht: Freispruch trotz Schlägen und Morddrohung

VN / 23.02.2019 • 08:30 Uhr
Der Angeklagte vor Richterin Sabrina Tagwercher. EC
Der Angeklagte vor Richterin Sabrina Tagwercher. EC

Seine Vorwürfe wogen schwer, doch vor Gericht ruderte das angebliche Opfer zurück.

Feldkirch Die beiden türkischstämmigen Männer kennen sich seit Kindertagen, ihre Familien sind befreundet und sie arbeiten beide für eine Handelskette. Doch im vergangenen September war das Verhältnis zwischen den beiden Gleichaltrigen nicht so gut. Warum, das will der am Landesgericht Feldkirch Angeklagte nicht verraten. Es sei etwas Privates, meint er und verrät nur so viel, dass es um ein Mädchen gehe. „Ich habe seiner Freundin gesagt, was er wirklich für ein Mensch ist“, gibt sich sein damaliges Opfer als Zeuge schon auskunftsbereiter.

Bedroht und verletzt

Der stämmige Bub hatte im September gegen seinen einstigen Kumpel Anzeige erstattet. „Er hat mir telefonisch gedroht und mich gezwungen, dass ich nach Feldkirch komme, wo er mich mit Faustschlägen attackierte“, gab er damals zu Protokoll. „Er sagte sogar, dass er mir ins Herz stechen werde“, so der junge Mann vor der Polizei.

Handys ausgewertet

In Feldkirch habe man sich dann vor einem Dönerladen getroffen und dort habe er tatsächlich mehrere Faustschläge bekommen. Einen davon in den Mund. Danach habe er geblutet, so der Zeuge. Vor Gericht beteuert er zwar, dass er alles wahrheitsgemäß angegeben und nirgends gelogen habe, doch in seiner Einvernahme verstrickt er sich in mehrere Widersprüche.

Er sagte sogar, dass er mir ins Herz stechen werde

Angebliches Opfer und Zeuge

Der Angeklagte selbst gibt an, dass ihn der Bekannte ständig angerufen, belästigt und genervt habe. „Ich habe den anderen nie angerufen“, behauptet hingegen das Opfer. Eine Handyauswertung hingegen beweist, dass das Opfer den Angeklagten am besagten Tag tatsächlich 20 Mal angerufen hatte. „Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, das ist alles schon so lange her“, gibt der Befragte zu. „Weißt Du, mir ist die Sache heute auch gar nicht mehr so wichtig“, beschwichtigt er. Und auch der Angeklagte meint, dass er die Angelegenheit und den Grund, warum sein Kumpel eventuell etwas geflunkert habe, nicht so ernst nehme. Somit bleibt eigentlich nur das Gericht, das die Sache allerdings ernst nimmt. Richterin Sabrina Tagwercher kommt zu dem Schluss, dass sich von den Vorwürfen eigentlich nichts beweisen lässt, weil es offenbar beide Seiten mit der Wahrheit nicht so genau nehmen.

Somit kann sich der bislang Unbescholtene über einen Freispruch freuen. Dass es vor dem Döner-Laden ein Gerangel gegeben hat, mag sein. Aber die Verletzung hat dem Jüngeren, so sagt dieser selbst, höchstens eine Minute „ein bisschen weh getan“, dann nicht mehr.