Vorarlberger Ansinnen: Ministerin lässt Möglichkeiten der Volksabstimmung prüfen

In welchem Rahmen müsste die Bundesverfassung geändert werden? Karoline Edtstadler sieht direkte Demokratie gegen Gemeindevertretung kritisch.
Wien Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) lässt derzeit prüfen, wie Volksabstimmungen gegen den Willen der Gemeindevertretung wieder ermöglicht werden könnten. Gleichzeitig betont sie, das Vorarlberger Ansinnen doch kritisch zu sehen. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof, der die Option nach der Abstimmung in Ludesch gekippt hatte, sei nachvollziehbar, weil wir in Österreich eine repräsentative Demokratie haben. Zur aktuellen Situation in Ungarn und Polen erklärt die Ministerin, guter Dinge zu sein, dass es finanzielle Sanktionen für EU-Länder geben wird, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen. Dass sich die Fidesz des ungarischen Premier Viktor Orban aus der Europäischen Volkspartei zurückgezogen hat, bedauert sie: “Auch innerhalb einer Familie gibt es nicht immer gleiche Ansichten oder Positionen.”
Warum scheitern die EU-Mitgliedsstaaten immer wieder daran, einen gemeinsamen Rahmen für eine gemeinsame Flüchtlingspolitik zu finden?
Es ist nie leicht, unter 27 einen Konsens zu finden, vor allem, wenn unterschiedliche Länder unterschiedlich betroffen sind. Seit September vergangenen Jahres gibt es nun einen Entwurf der EU-Kommission, den wir nun verhandeln müssen. Es geht um Hilfe vor Ort, Schutz der Außengrenzen und Unterstützung der Mitgliedsstaaten, die an der Außengrenze liegen. Und es braucht vor allem eines: Verhandlungen mit den Herkunftsstaaten, dass sie ihre eigenen Staatsbürger auch zurücknehmen. Ob das die EU-Kommission im Rahmen des Migrations- und Asylpakets übernimmt, ist Gegenstand der Verhandlungen.
Wenn ich nach Europa flüchte, wo stelle ich in Zukunft meinen Asylantrag?
Das ist Gegenstand der Verhandlungen. Aber es sollte so sein, dass Sie einen Antrag dort stellen, wo Sie Europa als erstes betreten oder möglichst nahe am Herkunftsland.
Soll es auch die Möglichkeit geben, außerhalb von Europa Anträge zu stellen?
Auch das müssen wir verhandeln. Ausschließen würde ich zum jetzigen Zeitpunkt nichts.
Es soll also direkt an den EU-Außengrenzen gewisse Zentren geben, wo Asylwerber einen Antrag stellen können?
Wenn es schnell gehen soll, muss es dort sein, wo die Leute auf Europa treffen. Es lässt sich innerhalb von kurzer Zeit klären, ob jemand Aussicht auf Schutzgewährung hat oder nicht.
Und daraufhin würden die Flüchtlinge auf die EU-Staaten verteilt?
Jeder Mitgliedstaat wird einen Beitrag leisten müssen. Vor allem jene Länder, die bisher nicht so viel Flüchtlinge aufgenommen haben, wie Österreich. Eine verpflichtende Verteilung durch die Hintertür lehne ich aber ab.
Der frühere belgische Premier und nunmehrige EU-Parlamentarier Guy Verhofstadt kritisierte die Einstimmigkeit in Fragen der Außen- und Steuerpolitik. Das EU-Budget wäre fast daran gescheitert. Verstehen Sie die Kritik?
Zu den größten Baustellen zählen sicherlich die Migrations- und Klimapolitik, ebenso dass die EU in der Welt nicht als globaler Player wahrgenommen wird, weil wir oft nicht mit einer Stimme sprechen. Hier ist die Einstimmigkeit in manchen Bereichen sicher hinderlich. Aber ich teile die Meinung mit Guy Verhofstadt nicht, weil es bei fast allen Themen eine qualifizierte Mehrheit gibt. Einstimmigkeit ist nur mehr in wenigen Bereichen notwendig. Es geht aber generell weniger um prozedurale Fragen, sondern viel mehr um den politischen Willen, der vorhanden sein muss.
Können Sie sich vorstellen, dass in den Bereichen die Einstimmigkeit fällt?
Im Rahmen der Zukunftskonferenz geht es darum, über alles zu reden. Wir müssen als EU in der Welt als globaler Player wahrgenommen werden, der eine Meinung zu gewissen Themen hat. Hier wird man Dinge andenken müssen, aber nun sind zuerst die Bürgerinnen und Bürger am Wort.
Wie schwierig ist es derzeit, Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU durchzusetzen?
Ungarn und Polen ziehen nun gegen den Rechtstaatlichkeitsmechanismus vor den Europäischen Gerichtshof. Dieses Verfahren bleibt abzuwarten. Aber ich bin guter Dinge, dass wir den Mechanismus bald umsetzen können. Dann gibt es seitens der Union erstmals die Möglichkeit Gelder nicht auszuzahlen, wenn der Weg der Rechtsstaatlichkeit verlassen wird. Das ist ein Mechanismus, der schneller und effizienter in der Umsetzung ist als ein Artikel 7 Verfahren (Anm.: Dieses kann zum Verlust des Stimmrechts eines Mitgliedsstaats führen). Der Stimmrechtentzug kann nur das letzte Mittel sein. Denn damit entmündigt man jemand. Wir müssen im Kreise der 27 Mitgliedsstaaten miteinander reden und nicht über jemanden.
In Ungarn trat ein Gesetz in Kraft, das sich gegen sexuelle Minderheiten richtet. Haben Sie die Aufregung verstanden, als Sie die Anhörung mit Ungarn noch abgewartet haben, bevor Sie das Protestschreiben dagegen unterzeichnet haben?
Nein. Denn ich habe mich schon in der Woche zuvor im österreichischen Parlament ganz klar dazu geäußert und gesagt, dass es keine diskriminierende Gesetzeslage geben kann und darf. Ich habe auch angesprochen, dass ich das Schreiben nicht vor dem Gespräch unterzeichne, weil es gebietet der Anstand, dass man die Kolleginnen und Kollegen der ungarischen Regierung anhört. Nach der Anhörung waren meine Besorgnisse aber größer als vorher. Daher unterstützen wir die gemeinsame Erklärung der Mitgliedsstaaten. Solche diskriminierenden Gesetze, die Homosexualität mit Pädophilie vermischen, darf es im 21. Jahrhundert nicht geben. Grundrechte und Rechtstaatlichkeit sind für nicht verhandelbar.
Waren Sie erleichtert, als sich die Fidesz – die Partei des ungarischen Premierministers Viktor Orban – aus der Europäischen Volkspartie (EVP) zurückgezogen hat?
Nein, ganz und gar nicht. Ich halte es auch innerhalb der Parteienfamilie der EVP immer für das Bessere, mit jemandem zu reden als über jemanden. Daher ist es der falsche Weg, jemanden auszuschließen.
Sie hätten die Fidesz gerne weiterhin als Teil der EVP?
Ich hätte gerne eine Gesprächsbasis innerhalb der EVP. Auch innerhalb einer Familie gibt es nicht immer gleiche Ansichten oder Positionen. Das ist das Wesen der Demokratie. Jetzt ist es aber einmal so, dass die Fidesz draußen ist. Seither ist es nicht unbedingt einfacher geworden.
Der Verfassungsgerichtshof kippte nach der Volksabstimmung in Ludesch die Möglichkeit, dass Bürger Volksabstimmungen gegen den Willen der Gemeindevertretung initiieren können. Ist dieses Erkenntnis für Sie inhaltlich nachvollziehbar?
Ja, weil wir haben in Österreich eine repräsentative Demokratie. Wenn ich einen Volksvertreter wähle, muss ich ihm auch die Möglichkeit geben, zu entscheiden und sollte ihn nicht durch einen Volksentscheid binden. Ich habe den Verfassungsdienst aber beauftragt, das Ansinnen der Vorarlberger im Detail zu prüfen. Wenn es wieder ein solches direktdemokratisches Element geben soll, wäre das wohl eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung.
Der Verfassungsdienst prüft die Frage, ob eine Verfassungsänderung sinnvoll wäre?
Er prüft, in welchem Rahmen die Bundesverfassung geändert werden würde. Wenn wir von einer Verfassungsänderung sprechen, sprechen wir natürlich auch immer von einer notwendigen Zweidrittel Mehrheit im Parlament.
Sie schließen je nach Ergebnis des Verfassungsdienstes nicht aus, dass es eine Regierungsvorlage zu dem Thema geben wird?
Ich möchte die Prüfung des Verfassungsdienstes abwarten. Der Weg bis zu einer Regierungsvorlage und dann ins Parlament wäre jedenfalls noch ein weiter.