Große EU-Asyl-Reform, große Rolle für Vorarlberger

Politik / 17.04.2026 • 13:17 Uhr
Große EU-Asyl-Reform, große Rolle für Vorarlberger
Für die nationale Umsetzung des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts wurde ein Grenzterminal am Flughafen Wien eingerichtet.

Innenminister Gerhard Karner sieht eine historische Verschärfung im Asylrecht – Experten bezweifeln Paradigmenwechsel.

Wien, Schwarzach Schneller entscheiden, strenger prüfen, konsequenter zurückführen. Der neue EU-Asyl- und Migrationspakt setzt auf Tempo und Kontrolle und bringt tiefgreifende Änderungen für Europas Migrationspolitik. Mit weitreichenden Folgen für die Mitgliedstaaten und einer Vorarlberger Schlüsselfigur in der Umsetzung.

Alle Neuerungen im Überblick

1. Verpflichtende Asylverfahren an EU-Außengrenzen und Flughäfen

2. Beschleunigte Verfahren, v. a. bei missbräuchlichen Anträgen

3. Neues vorgelagertes Screening statt Zulassungsverfahren

4. Vereinfachte und schnellere Rückführungen

5. Möglichkeit von Rückkehrzentren in Drittstaaten

6. Strengere Regeln in der Grundversorgung und Wohnsitzauflagen

7. Familiennachzug künftig über Quotensystem geregelt

8. Neuer Aufenthaltstitel bei nicht möglicher Abschiebung

9. Klare Trennung zwischen Zuständigkeitsprüfung und Asylverfahren

10. Automatische Obsorge für unbegleitete Minderjährige durch Jugendhilfe

11. Ausbau von EU-Maßnahmen zu Grenzschutz, Digitalisierung und Sicherheit

Der Pakt ist Teil einer EU-Reform mit elf Rechtsakten, die bis Juni umgesetzt werden müssen. Kernpunkte sind verpflichtende Verfahren an EU-Außengrenzen und Flughäfen, schnellere Überstellungen sowie beschleunigte Verfahren – insbesondere bei missbräuchlichen Anträgen. Asylrechtsexperte Lukas Gahleitner-Gertz warnt vor Startproblemen, auch weil das Innenministerium säumig gewesen sei: “Der Gesetzgeber ist sehr spät dran bei der Umsetzung. Wir werden es vielleicht erst im Mai oder überhaupt erst im Juni im Gesetzblatt haben. Das ist sehr wenig Vorlaufzeit für die Behörden.”

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Auswirkungen in Österreich

Sekundärmigration soll etwa strenger geregelt werden. “Das bedeutet, wenn Menschen von einem Mitgliedstaat zum anderen weiterziehen, dass man hier strikter und effizienter vorgehen will”, erklärt Gahleitner-Gertz. Das bisherige Zulassungsverfahren wird durch ein vorgelagertes Screening ersetzt: “Man möchte damit von Anfang an schneller feststellen, ob das vulnerable Personen sind, die ein normales Verfahren brauchen, oder ob man beschleunigte Verfahren durchführen kann.” Für unbegleitete Minderjährige sollen ab dem ersten Tag Kinder- und Jugendhilfeträger zuständig sein. Das ist eine Verbesserung, sagt der Asylexperte: “Österreich war hier bislang ein Schlusslicht.” Für Österreich seien schnelle Verfahren aber nichts Neues, “zumindest dort, wo es nicht aussichtsreich war.” Künftig werden mehr Gruppen in beschleunigte Verfahren fallen, etwa Menschen aus Ländern mit Anerkennungsquoten unter 20 Prozent. Das sei problematisch: “Denn es kommt immer auf den Einzelfall an.”

ABD0022_20210824 – WIEN – …STERREICH: Lukas Gahleitner-Gertz (asylkoordination) anl. einer PK der Diakonie …sterreich, Amnesty, Caritas u.a. zu Afghanistan: – …sterreich kann und muss jetzt Menschenleben retten! – Breiter Zusammenschluss fŸr SolidaritŠt mit bedrohten Afghan:innen, und RŸckkehr zu den europŠischen Werten am Dienstag, 24. August 2021 in Wien. – FOTO: APA/HANS PUNZ
Lukas Gahleitner-Gertz sieht keinen Paradigmenwechsel. APA/HANS PUNZ

Immer weniger in Grundversorgung in Vorarlberg

Geplant sind zudem strengere Regeln in der Grundversorgung, Wohnsitzauflagen, Rückkehrzentren in Drittstaaten sowie mehr Möglichkeiten zur Freiheitseinschränkung. Der Familiennachzug wird neu geregelt und über ein Quotensystem gesteuert. Laut Karner sank die Zahl der Nachzüge von 3100 im ersten Quartal 2024 auf 25 im ersten Quartal 2026.

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Diese Entwicklung spiegelt sich auch in Vorarlberg. Landesrat Daniel Allgäuer (FPÖ) informiert, dass sich 1949 Personen in der Grundversorgung befinden. Davon sind 513 Asylwerbende, 1058 Kriegsvertriebene (Ukraine), 27 Konventionsflüchtlinge und 251 subsidiär Schutzberechtigte. Die Anzahl der Asylwerbenden sinke konstant. Die Anzahl der Kriegsvertriebenen ist recht stabil, tendenziell leicht sinkend. Und es findet praktisch kein Familiennachzug mehr statt. Vor einem Jahr lag die Zahl der Grundversorgten im Land noch bei rund 2800. Davon waren fast 1500 ukrainische Kriegsvertriebene.

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Europaweite Harmonisierung

Wesentlich wird die Rolle eines anderen Vorarlbergers bei der Umsetzung: Magnus Brunner. Seit Ende 2024 ist er EU-Kommissar für Inneres und Migration. Gahleitner-Gertz sieht bei den Zuständigkeiten an den Außengrenzen keinen Paradigmenwechsel, sondern eine Vertiefung des aktuellen Systems: “Für mich stellt sich in der Praxis die Frage, warum man davon ausgeht, dass das nun besser funktionieren wird mit Griechenland, Italien oder Bulgarien.” Orbans designierter Nachfolger Peter Magyar, aber auch Polen oder die Slowakei, wollen den Pakt nicht oder nur teilweise umsetzen. “Brunner muss hier eigentlich schauen, dass sich alle Mitgliedstaaten am gemeinsamen Asylsystem beteiligen.”

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