Abwägung über Volksentscheid
Direkte Demokratie: Edtstadler lässt Vorarlberger Ansinnen prüfen, sieht es aber kritisch.
Wien Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) lässt prüfen, wie Volksabstimmungen gegen den Willen der Gemeindevertretung wieder ermöglicht werden könnten. Gleichzeitig betont sie, das Vorarlberger Ansinnen kritisch zu sehen. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof, der die Option nach der Abstimmung in Ludesch gekippt hatte, sei nachvollziehbar. Zur aktuellen Situation in Ungarn und Polen erklärt die Ministerin, guter Dinge zu sein, dass es finanzielle Sanktionen für EU-Länder geben wird, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen. Dass sich die Fidesz des ungarischen Premier Viktor Orban aus der Europäischen Volkspartei zurückgezogen hat, bedauert sie.
Wie schwierig ist es derzeit, Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU durchzusetzen?
Edtstadler Ungarn und Polen ziehen nun gegen den Rechtstaatlichkeitsmechanismus vor den Europäischen Gerichtshof. Dieses Verfahren bleibt abzuwarten. Aber ich bin guter Dinge, dass wir den Mechanismus bald umsetzen können. Dann gibt es seitens der Union erstmals die Möglichkeit, Gelder nicht auszuzahlen, wenn der Weg der Rechtsstaatlichkeit verlassen wird. Das ist ein Mechanismus, der schneller und effizienter in der Umsetzung ist als ein Artikel-7-Verfahren (Anm.: Dieses kann zum Verlust des Stimmrechts eines Mitgliedsstaats führen). Der Stimmrechtentzug kann nur das letzte Mittel sein.
In Ungarn trat ein Gesetz gegen sexuelle Minderheiten in Kraft. Sie wollten ein Protestschreiben nicht sofort unterschreiben. Haben Sie die Aufregung darüber verstanden?
Edtstadler Nein. Denn ich habe mich schon in der Woche zuvor im österreichischen Parlament ganz klar dazu geäußert und gesagt, dass es keine diskriminierende Gesetzeslage geben kann und darf. Ich habe auch angesprochen, dass ich das Schreiben nicht vor dem Gespräch unterzeichne, denn es gebietet der Anstand, dass man die Kolleginnen und Kollegen der ungarischen Regierung anhört. Nach der Anhörung waren meine Besorgnisse aber größer als vorher. Daher unterstützen wir die gemeinsame Erklärung der Mitgliedsstaaten. Solche diskriminierenden Gesetze, die Homosexualität mit Pädophilie vermischen, darf es im 21. Jahrhundert nicht geben.
Waren Sie erleichtert, als sich die Fidesz – die Partei von Viktor Orban – aus der Europäischen Volkspartie (EVP) zurückgezogen hat?
Edtstadler Nein, ganz und gar nicht. Ich halte es auch innerhalb der Parteienfamilie der EVP immer für das Bessere, mit jemandem zu reden als über jemanden. Daher ist es der falsche Weg, jemanden auszuschließen.
Sie hätten die Fidesz gerne weiterhin als Teil der EVP?
Edtstadler Ich hätte gerne eine Gesprächsbasis innerhalb der EVP. Auch innerhalb einer Familie gibt es nicht immer gleiche Ansichten oder Positionen. Das ist das Wesen der Demokratie. Jetzt ist es aber einmal so, dass die Fidesz draußen ist. Seither ist es nicht unbedingt einfacher geworden.
Der Verfassungsgerichtshof kippte nach der Volksabstimmung in Ludesch die Möglichkeit, dass Bürger Volksabstimmungen gegen den Willen der Gemeindevertretung initiieren können. Ist das für Sie nachvollziehbar?
Edtstadler Ja, denn wir haben in Österreich eine repräsentative Demokratie. Wenn ich einen Volksvertreter wähle, muss ich ihm auch die Möglichkeit geben zu entscheiden und sollte ihn nicht durch einen Volksentscheid binden. Ich habe den Verfassungsdienst aber beauftragt, das Ansinnen der Vorarlberger im Detail zu prüfen. Wenn es wieder ein solches direktdemokratisches Element geben soll, wäre das wohl eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung.
Der Verfassungsdienst prüft die Frage, ob eine Verfassungsänderung sinnvoll wäre?
Edtstadler Er prüft, in welchem Rahmen die Bundesverfassung geändert werden würde. Wenn wir von einer Verfassungsänderung sprechen, sprechen wir natürlich auch immer von einer Zweidrittelmehrheit im Parlament.
Sie schließen – vorbehaltlich der Prüfung – nicht aus, dass es eine Regierungsvorlage zu dem Thema geben wird?
Edtstadler Ich möchte die Prüfung des Verfassungsdienstes abwarten. Der Weg bis zu einer Regierungsvorlage und dann ins Parlament wäre jedenfalls noch ein weiter.
„Wähle ich einen Volksvertreter, muss ich ihm die Möglichkeit geben zu entscheiden.“