Drohungen mit Messer: Bedingte Einweisung für Unterländer

29.06.2023 • 08:00 Uhr
Der Betroffene wurde von Justizwachebeamten zur Verhandlung gebracht. <span class="copyright">VN/MEF</span>
Der Betroffene wurde von Justizwachebeamten zur Verhandlung gebracht. VN/MEF

22-Jähriger litt an psychotischen Schüben und löste bei Familienangehörigen Angst und Leid aus.

Feldkirch Der Blick des 22 Jahre alten Unterländers ist gesenkt, als er an diesem Vormittag von seinem Platz in der Mitte des Verhandlungssaals aus den Ausführungen der Staatsanwältin folgt. Für den Betroffenen geht es um sehr viel. Die Staatsanwaltschaft beantragt nämlich, dass der junge Mann in einem sogenannten forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden soll. Im Zuge von psychotischen Schüben soll er seine Eltern mit einem Messer bedroht und mit einem Schürhaken verletzt haben.

Auseinandersetzung vor Heizung

Vor Gericht zeichnet sich ein Bild von familiärem Leid, Angst und Hilflosigkeit infolge des Drogenkonsums und der Krankheit des unbescholtenen Betroffenen. Der 22-Jährige hat keine Ausbildung und eine Lehre abgebrochen. Er wurde laut den Erläuterungen der Staatsanwaltschaft bereits wegen akuter Fremdgefährdung stationär behandelt und hatte sich auch selbst schon in Behandlung begeben.

Ende des vergangenen Jahres kam es zu einer Auseinandersetzung, als er Unterlagen seiner Mutter im Ofen verbrennen wollte und diese und sein Bruder dies zu verhindern versuchten. Bei dem Vorfall erlitt die Mutter einen Bluterguss am Handgelenk. Der Betroffene wurde später auf dem Dachboden aufgefunden. Er gab an, Angst gehabt zu haben, dass man ihn verbrennen würde. Ein Arzt hatte anschließend die Einweisung des 22-Jährigen veranlasst. Im Februar kam es erneut zu einem Vorfall im Haus der Eltern. Unter anderem drohte der junge Mann, mit einem Messer alle drei umzubringen.

Es wurde eindeutig festgestellt, dass er psychotisch war.

Dr. Reinhard Haller, Gerichtspsychiater

Der Betroffene verbrachte die vergangenen Monate am LKH Rankweil. Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Theo Rümmele gibt er an, sich nicht mehr genau an die Vorfälle im Elternhaus erinnern zu können. Sein Vater schildert vor Gericht als Zeuge, dass er nie Angst gehabt hätte vor seinem Sohn, die Probleme aber immer schlimmer geworden seien. „Er ist einfach nicht rausgekommen aus diesem Zustand.“ Die Familie habe sehr gelitten. „Aber ich weiß nicht was es bringen soll, wenn man ihn einsperrt.“

Gerichtspsychiater Reinhard Haller bestätigt in seinem Gutachten die Unzurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Taten. „Es wurde eindeutig festgestellt, dass er psychotisch war.“ Haller spricht dabei von wahnhaften Ideen, Halluzinationen und Aggression.

Drogen konsumiert

Der junge Mann litt bei der Geburt an einem Blue-Baby-Syndrom und sei in seiner Entwicklung zurückgeblieben. Außerdem habe er Cannabis konsumiert und einige Male LSD genommen, was psychische Erkrankungen zum Durchbruch bringen könne. Ein weiteres Problem sei gewesen, dass er seine Medikamente nicht genommen habe. „Es handelt sich hier um eine schwerwiegende und tiefgreifende Störung“, erklärt Haller. Ohne Weisungen seien vor allem die Angehörigen gefährdet.

Da sich der Zustand des Betroffenen mittlerweile entscheidend verbessert habe, räumt Haller die Möglichkeit einer bedingten Unterbringung in Zusammenhang mit mehreren Auflagen ein. Der Betroffene wäre damit einverstanden.

Engmaschige Kontrollen

Der Schöffensenat spricht sich schließlich für die bedingte Unterbringung bzw. eine Probezeit von fünf Jahren mit engmaschiger Kontrolle aus. Dabei geht es um Therapie, neuen Wohnort in einem Gemeinschaftshaus, regelmäßige Untersuchungen, Kontrollen sowie psychiatrische und psychologische Betreuung.

Urteil nicht rechtskräftig

„Solche Drohungen sind ernst und Ihre Familie hat zu dem Zeitpunkt wirklich Angst gehabt“, richtet der Vorsitzende Theo Rümmele noch einmal das Wort an den 22-Jährigen und betont die Wichtigkeit der Therapietreue, der Drogenabstinenz und der Einnahme der Medikamente.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsanwältin Eva-Maria Hofmann nimmt noch die drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.