Was ist ein Prekarium?

Miete / 26.01.2017 • 09:32 Uhr
Eine kleine Kostenbeteiligung kennzeichnet die Bittleihe. Foto: Shutterstock
Eine kleine Kostenbeteiligung kennzeichnet die Bittleihe. Foto: Shutterstock

Definition. Ein Prekarium ist eine Sonderform der Leihe oder eine vertragliche Grundlage, eine Wohnung nutzen zu können.

Das Prekarium wird auch Bittleihe genannt und setzt eine unbestimmte Gebrauchsdauer, jederzeitige Widerrufbarkeit und Unentgeltlichkeit der Überlassung voraus. Auf ein Prekarium ist das Mietrechtsgesetz nicht anwendbar. Das bedeutet vor allem, dass für den Gebraucher der mietrechtliche Kündigungsschutz nicht gilt. Voraussetzung des Prekariums ist, dass die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgt. In der Praxis tritt diese Form sehr selten auf. Ein Beispiel kann sein, dass Frau Meier, die sich in einer Ehekrise befindet, übergangsmäßig zu ihrer Freundin Frau Huber zieht und eine mündliche Vereinbarung treffen.

Abgrenzung schwierig

Dabei wird vereinbart, dass die berechtigte Person aus dem Prekariumsvertrag ein Haus oder eine Wohnung unentgeltlich und gegen jederzeitigen Widerruf nutzen kann. Unentgeltlich bedeutet nicht, dass die berechtigte Person überhaupt nichts bezahlen muss. Es kann vereinbart werden, dass sie jedenfalls die laufenden Betriebskosten und einen sogenannten Anerkennungszins bezahlt. Die Abgrenzung zwischen Miete und Prekarium kann manchmal schwierig sein, wenn ein sehr geringes Entgelt vereinbart, aber die ausdrückliche Widerrufbarkeit dieser Nutzungsüberlassung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Nach der Rechtsprechung kann die Widerrufbarkeit einer derartigen Überlassung der Wohnung/des Hauses zur Nutzung auch aus den Umständen erschlossen werden.

Weitere Infos auf
www.help.gv.at