Volksabstimmungs-gesetz

Leserbriefe / 28.02.2021 • 17:00 Uhr

Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung haben in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Das geht auf die Gründung der modernen Schweiz im Jahr 1848 zurück. Die 26 Kantone, wie auch die rund 2600 Gemeinden, üben jeweils weitgehende Autonomie aus. Jeder (!) Kanton hat eine eigene Verfassung. Die staatliche Organisation ist darauf ausgerichtet, öffentliche Aufgaben auf der jeweils untersten Stufe und somit kostengünstig zu lösen (Subsidiaritätsprinzip). Die bestehenden Volksrechte machen die Bürgerschaft zur obersten politischen Instanz. Dies führt zu einem hohen Engagement und Reife der Bevölkerung für die Politik. Auf nationaler Ebene sind rund zwanzig Abstimmungen pro Jahr. Über die Jahre entwickelte sich so ein Staat, der hohe Zufriedenheitswerte und hohen Wohlstand der Bevölkerung erreichte. Kann doch beinahe jedes Gesetz durch ein Referendum oder eine Volksinitiative massiv beeinflusst werden. Die logische Folge dieses Bewusstseins ist eine sparsame Verwaltung und vergleichsweise sehr wenig Korruption. Die Bevölkerung begreift, dass jeder einzelne Bürger selbst Verantwortung für das Land und das Gemeinwohl trägt. Auch die Politiker sind sich bewusst, erste Diener des Staates zu sein. Nicht so bei uns. Weil bei uns diese Instrumente der direkten Demokratie fehlen, lässt beim Großteil des Volkes das Interesse an den öffentlichen Belangen nach. Spaltungstendenzen sind die logische Folge.

Robert J. Bösch, Lustenau