Kollegen bestohlen: Geldstrafe für Ex-Polizistin

Vorarlberg / 14.06.2023 • 21:40 Uhr
Die ehemalige Polizistin entschuldigte sich vor Gericht für die Taten. <span class="copyright">VN/Fetz</span>
Die ehemalige Polizistin entschuldigte sich vor Gericht für die Taten. VN/Fetz

Oberländerin (27) zeigte sich vor Gericht geständig.

Feldkirch Die Vorwürfe der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen eine ehemalige Polizistin wiegen schwer: Denn es geht um Einbruchsdiebstahl, Diebstahl und Urkundenunterdrückung. Nun muss sich die 27-jährige Oberländerin deswegen vor dem Landesgericht verantworten. Im Verhandlungssaal haben sich an diesem Nachmittag auch Polizisten eingefunden, die im Strafverfahren als Privatbeteiligte Geld fordern. Unter anderem habe die Frau nämlich in mehreren Polizeidienststellen damalige Kollegen bestohlen, ein Klimaticket aus einer Umkleidekabine und Strafgelder aus einem Behälter mitgehen lassen.

Die Angeklagte zeigt sich bei der Verhandlung vor Richter Theo Rümmele vollumfänglich geständig. Seine Mandantin bedauere das Geschehene zutiefst, erklärt Verteidiger Maximilian Fritz.

Die ehemalige Polizistin musste sich nun vor dem Landesgericht verantworten.
Die ehemalige Polizistin musste sich nun vor dem Landesgericht verantworten.

Insgesamt geht es vor Gericht um eine Vielzahl von Taten in mehreren Polizeidienststellen im Oberland in einem Zeitraum von rund zwei Jahren. Es geht um Beträge zwischen rund 70 und 300 Euro. Und es geht um eine Gesamtschadenssumme von rund 2600 Euro. Die Angeklagte war demnach schließlich von Kollegen überführt und auf dem Heimweg festgenommen worden.

Teilweise hat die Frau den Schaden bereits wiedergutgemacht. “Die Milderungsgründe überwiegen die erschwerenden Gründe deutlich”, sagt Verteidiger Fritz in seinem Schlussplädoyer und hofft auf ein mildes Urteil für seine bislang unbescholtene Mandantin. Denn in diesem Strafverfahren geht es aufgrund der beruflichen Vergangenheit der Angeklagten nämlich auch um “Ausnutzung einer Amtsstellung” und daher im Falle eines Schuldspruchs um einen höheren Strafrahmen. Bis zu viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe könnten verhängt werden.

Ich hoffe, dass wir uns in dieser Konstellation nie mehr sehen.

Theo Rümmele, Richter

“Möchten Sie noch etwas sagen?”, fragt Richter Rümmele die Angeklagte. “Es tut mir leid”, erwidert diese mit leicht zittriger Stimme und blickt in Richtung ihrer ehemaligen Kollegen. Mehr hat die junge Frau auf der Anklagebank vor Gericht nicht mehr hinzuzufügen und nennt kein Motiv für die Taten.

Etliche Milderungsgründe

Für die Ex-Polizistin setzt es schließlich eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro, was einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe entspricht. Besteht sie eine dreijährige Probezeit, muss sie nur 5400 Euro zahlen. Richter Rümmele nannte in seiner Urteilsbegründung als Milderungsgründe die Unbescholtenheit der Angeklagten, die bereits teilweise erfolgte Schadenswiedergutmachung und das reumütige Geständnis. Außerdem habe die Frau ihren Job verloren. Inzwischen konnte sie aber ein neues Arbeitsverhältnis als Büroangestellte eingehen und Geld zurückzahlen. Erschwerend seien das Zusammenkommen von zwei Vergehen, die Vielzahl der Taten und der lange Tatzeitraum.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung gaben vorerst keine Erklärungen ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. “Ich hoffe, dass wir uns in dieser Konstellation nie mehr sehen”, gibt der Richter der jungen Frau noch mit auf den Weg.

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