„Hölzler“-Beinbruch bei Silvesterparty

Vorarlberg / 22.01.2023 • 14:35 Uhr
Die Verteidigung hatte Zweifel, ob die Verletzung unter diesen Umständen überhaupt möglich war <span class="copyright">EC</span>
Die Verteidigung hatte Zweifel, ob die Verletzung unter diesen Umständen überhaupt möglich war EC

Trunkenbold kassierte acht Monate auf Bewährung und 1920 Euro Geldstrafe.

Feldkirch Silvester, eine Gruppe von Leiblachtalern wollte gemeinsam in Hohenweiler ins Jahr 2022 feiern. Tat sie auch, doch plötzlich herrschte miese Stimmung und plötzlich war ein 65-jähriger Pensionist, er war einer der Gäste, schwer verletzt.

Schien- und Wadenbein waren gebrochen, der Mann musste operiert werden. Vier Monate danach brauchte er immer noch Krücken und Trombosespritzen. Wie es zu den Verletzungen kam, da gingen die Meinungen auseinander. Das Opfer und dessen Sohn geben an, der 43-jährige angeklagte Bauarbeiter hätten dem Rentner mit einem schweren Holzpantoffel dermaßen stark gegen das Bein getreten, dass diese hinfiel und verletzt liegen blieb. „Ich verstehe das nicht, ich hatte ihm kurz zuvor noch ein Glücksschwein geschenkt“, so das Opfer.

Einiges intus

Polizei und Rettung kamen, beim Verursacher wurden über zwei Promille gemessen. Seine Erinnerung sei trotzdem völlig klar und demnach habe er niemanden verletzt. Das Opfer müsse von selbst gestürzt sein, so die Angaben des Beschuldigten, der strafrechtlich kein ganz unbeschriebenes Blatt ist. Hintergrund, so erzählen andere Gäste, sei gewesen, dass der Angeklagte eine Flasche Whiskey mitgebracht habe. Nach einer Zeit habe er sich nicht mehr erinnern können, dass er selbst zum größten Teil die Flasche gelehrt habe. Er habe gefragt, wer die Flasche ausgetrunken habe und sei erbost gewesen. Man habe ihm angeboten, ihm eine neue zu besorgen, aber der 43-Jährige sei schon so in Fahrt gewesen, dass er mit jedem Streit suchte und schlussendlich den Rentner als Opfer auswählte.

„Hölzler“- Gutachten

Verteidigerin Olivia Lerch bezweifelt, dass man derart betrunken aus dem Stand einem anderen Schien- und Wadenbein brechen kann und beantragt ein Gutachten. Das holt Richterin Sabrina Tagwercher ein. Gerichtsmediziner Walter Rabl bestätigt: Ja, das ist gut möglich. Mit derart massiven Holzschuhen können die zwei Knochen durch einen Tritt gebrochen werden. Somit sieht es schlecht aus für den Trunkenbold. Die Strafe für die schwere Körperverletzung, acht Monate auf Bewährung und 1920 Euro Geldstrafe, ist rechtskräftig.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.