Gericht: Mit 600 PS in den Unfall-Exzess

Fünf Verletzte, darunter ein Kleinkind, durch unfallträchtiges Driften mit Hochleistungs-Pkw: So hoch fiel die Strafe für den Raser aus.
Feldkirch Am Abend des 12. Juni quietschten auf der Moosmahdstraße in Dornbirn die Reifen eines rasenden BMW M 5. Am Steuer ein 20-jähriger Lenker, im Auto noch zwei Frauen, ein junger Mann und ein 14 Monate altes Kleinkind. Bei einem Tempolimit von 50 km/h donnerte der Wagen mit rund 100 Sachen über die Fahrbahn und hinterließ eine Spur der Verwüstung. Verbogene Verkehrsschilder, demolierte Blumentöpfe, ein gefällter Baum und ein gerammter Pkw säumten die Straße.
Doch was am schlimmsten war: Sämtliche Insassen des Unfallfahrzeugs waren verletzt, die Beifahrerin sogar schwer. Das Kleinkind kam mit einer Platzwunde und einer Gehirnerschütterung davon.
Angeklagt wegen fahrlässiger Körperverletzung, wird der Unfalllenker beim Prozess am Landesgericht Feldkirch noch einmal mit dem dramatischen Geschehen konfrontiert. Beim Angeklagten handelt es sich um einen heute 21-jährigen Vorarlberger, von Beruf Lkw-Fahrer, wohnhaft in der Schweiz. Er bringt die meisten Unfallopfer von damals als Zeugen mit ins Gericht. Sie sind immer noch mit ihm befreundet und wohnen ebenfalls in der Schweiz. Sie reisen mit einem Pkw zur Verhandlung nach Feldkirch an. Am Steuer der Angeklagte.
„Die Kontrolle verloren“
Der Beschuldigte ist geständig. „Ich bereue es von ganzem Herzen“, sagt er vor Richterin Sabrina Tagwercher. Der 21-Jährige gibt zu, den BMW damals bei grünem Ampellicht etwas zu stark beschleunigt zu haben. „Dadurch verlor ich die Kontrolle und konnte das Auto nicht mehr gerade auf der Straße halten, es begann zu schleudern“, begründet er das, was der Verkehrssachverständige Christian Wolf nach seinen Untersuchungen der Spuren als „Driften“ bezeichnet hatte.

„Nein, ich wollte nicht driften“, streitet der 21-Jährige vehement ab. Zwar habe er solche Fahrmanöver in einem speziellen Kurs geübt, doch mit einem anderen Auto. Der Unfall-BMW selbst habe seinem Vater gehört und sei mit seinen „über 600 PS“ (so der Beschuldigte) buchstäblich mit ihm durchgegangen.
Angeben und cool tun
„Warum haben Sie an der Ampel so stark beschleunigt, und das mit einem vollbesetzten Pkw?“, will die Richterin wissen. „Weil ich angeben und cool tun wollte“, gibt der Angesprochene unumwunden zu. Immerhin war er damals nicht alkoholisiert.
Anders als Verteidigerin Eva Maria Ölz, die eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) für ihren Mandanten vorschlägt, sieht Richterin Tagwercher eine schwere Schuld in der Verantwortung des Angeklagten. Sie verurteilt ihn zu einer Geldstrafe in der Höhe von 17.640 Euro (360 Tagessätze à 49 Euro), ein Drittel davon auf Bewährung. Der Verurteilte nimmt die Entscheidung an.