Ein Blick auf 2022: Was kommt und was geht

Das neue Jahr bringt unter anderem das Aus für die abschlagsfreie Frühpension und neue Nachtzug-Verbindungen.
Schwarzach, Wien 2022 geht es in das dritte Jahr der Coronapandemie. Mit der Impfpflicht ab Februar soll für eine Besserung gesorgt werden, die Virusvariante Omikron ist die große Unbekannte. Doch das neue Jahr bringt neben Impfflicht, der Einführung der Ökosteuer und dem Klimabonus weitere Änderungen: So fällt etwa die abschlagsfreie Frühpension, bekannt auch als “Hacklerregelung”. Dafür kommt der sogenannte Frühstarterbonus. Inflationsangepasst wird das Pflegegeld, mit plus 1,8 Prozent.
Die Förderaktion für den Austausch alter Heizkessel wird 2022 fortgesetzt, dafür ist laut Klimaschutzministerium für das kommende Jahr mehr als eine halbe Milliarde Euro budgetiert. Pro Heizkesseltausch wird die bisherige Bundesförderung auf bis zu 7500 Euro angehoben.
Ab 2022 soll es außerdem möglich sein, den Führerschein bei einer Kontrolle am Smartphone vorzuzeigen. Der sogenannte digitale Führerschein soll nach einigen Verzögerungen im Frühjahr eingeführt werden. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Identitätsnachweis, die so genannte ID Austria. Wer sich ohne eigenen fahrbaren Untersatz bewegt, kann sich über mehr Nachtzugverbindungen und Ausweitungen im Nah- und Regionalverkehr freuen.
In den Schulen kommt zusätzlich zu den verteilten Laptops und Tablets nun das Pflichtfach “Digitale Grundbildung”. Schulabmeldungen werden erschwert und die Sommerschule steht künftig auch Schülern ohne Förderbedarf offen.
Über Nacht nach Paris und Amsterdam

Das neue Jahr bringt auch neue Züge und Bahnstrecken, wobei der Ausbau des Nachtzugnetzes der ÖBB bereits mit dem Fahrplanwechsel Mitte Dezember gestartet wurde. Dreimal pro Woche fährt ein Nachtzug von Wien nach Paris. Zwölf Stunden dauert die Fahrt, die über Salzburg und München führt. Interessant für Vorarlbergerinnen und Vorarlberger ist der neue Nightjet, der ebenfalls innerhalb von zwölf Stunden täglich von Zürich nach Amsterdam fährt. Nicht nur für die Fernreisenden, auch für die Pendler kommen Verbesserungen. Im Nah- und Regionalverkehr gibt es laut ÖBB 2022 rund 1,4 Millionen zusätzliche Angebotskilometer, insbesondere diverse Taktverdichtungen. In Vorarlberg kann man seit Kurzem in acht Minuten mittels direkter Zugverbindung von Lauterach nach Lustenau und umgekehrt fahren.
Pflegegelderhöhung, Rezeptgebühr

Seit 2020 wird das Pflegegeld jedes Jahr um den Anpassungsfaktor erhöht. Das passiert auch im neuen Jahr und bringt ein Plus von 1,8 Prozent. Das heißt, dass Bezieherinnen und Bezieher zum Beispiel in der ersten Stufe 165,40 statt wie bisher 162,50 Euro erhalten, in der höchsten Stufe sieben sind es 1776,50 statt 1745,10 Euro. Im neuen Jahr verteuert es sich indes, krank zu sein. So ist etwa vorgesehen, dass das E-Card-Serviceentgelt um 25 Cent auf 12,95 Euro steigt, die Rezeptgebühr um 15 Cent auf 6,65 Euro. Menschen mit höherem Einkommen müssen höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen, da die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG auf 5670 Euro erhöht wird. Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe, etwa orthopädische Schuheinlagen, beträgt mindestens 37,80 Euro (bisher 37 Euro), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen 113,40 Euro (111 Euro). Für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte sind bis zu einem Einkommen von 1030,49 Euro keine Zuzahlungen zu leisten, darüber liegen sie zwischen 9,09 und 22,08 Euro.
Digitaler Führerschein ab dem Frühjahr

Das Jahr 2022 bringt auch in der Mobilität Änderungen. So soll der ursprünglich bereits für Frühjahr 2021 geplante digitale Führerschein eingeführt werden. Ab dem Frühjahr wird es möglich sein, den Führerschein am Handy abgespeichert mitzuführen. Damit braucht man die rosafarbenen Papier- bzw. Plastikausweise nicht mehr mitzuführen, es reicht die App am Smartphone. Der digitale Führerschein ist allerdings trotzdem kein Ersatz für bestehende Dokumente. Das Originaldokument muss aber nicht mehr mitgeführt werden. Der Führerschein am Handy ist kostenlos.
Spritpreise steigen

Als Folge der Steuerreform verteuert sich ab Juli 2022 der Spritpreis durch eine CO2-Abgabe, der Liter Diesel wird dann um rund neun Cent, der Liter Benzin um rund acht Cent teurer. Ein regionaler Klimabonus soll dafür einen Ausgleich bringen. Dieser besteht aus einem Sockelbetrag von 100 Euro und einem Regionalausgleich für jene, die auf das Auto angewiesen sind.
Mehr digitale Grundbildung in Schulen

Im aktuellen Schuljahr wurde mit der Verteilung von günstigen Laptops und Tablets begonnen, im Herbst 2022 kommt dazu passend ein neuer Pflichtgegenstand: In den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule steht künftig pro Schulstufe eine Wochenstunde “Digitale Grundbildung” auf dem Stundenplan. Die Sommerschule steht 2022 erstmals auch Schülern ohne Förderbedarf offen, es kommen schärfere Regeln für Schulabmelder, es fließt zusätzliches Geld für Brennpunktschulen. Vollkommen neu ist die “Digitale Grundbildung” nicht, bisher wurde das Fach allerdings “nur” als verbindliche Übung unterrichtet. Die Teilnahme war also verpflichtend, es gab aber keine Noten. Außerdem konnten die Schulen sich aussuchen, ob sie dafür eigene Stunden reservieren (zwei bis vier Wochenstunden über alle vier Unterstufen-Jahre hinweg) oder die “Digitale Grundbildung” in andere Gegenstände integrieren. Neu ist 2022 auch, dass Schulabmeldungen für das nächste Schuljahr schon vor Beginn der Sommerferien bekanntgegeben werden müssen. Bisher konnten Kinder noch bis zum Beginn des jeweiligen Schuljahrs zum häuslichen Unterricht abgemeldet bzw. zum Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht angemeldet werden.
Frühstarterbonus statt Hacklerpension

Für die Pensionisten bringt das neue Jahr das Aus für die abschlagsfreie Frühpension. Stattdessen wird der sogenannte Frühstarterbonus eingeführt. Die Pensionserhöhung für das kommende Jahr macht zwischen 1,8 und 3,0 Prozent aus und ergibt damit ab einer Pensionshöhe von 1.300 Euro genau die Abgeltung der Inflation. Die Langzeitversicherten-Regelung, die einen Pensionsantritt nach 45 Versicherungsjahren mit 62 ohne Abschläge ermöglicht, fällt in der bisherigen Form. Zwar kann man weiter mit 62 in den Ruhestand treten, muss aber wieder 4,2 Prozent an Abschlägen hinnehmen. Statt dieser “Hackler-Regelung” gibt es nun einen sogenannten Frühstarterbonus. Das bedeutet, dass für jeden Monat, in dem vor Vollendung des 20. Lebensjahrs gearbeitet wurde, ein Euro drauf kommt. Gedeckelt ist das mit 60 Euro, um die die Pension erhöht werden kann. Voraussetzung für den Bonus ist, dass insgesamt 25 Beitragsjahre vorliegen und dass zwölf Monate davon bis 20 erworben wurden. Damit können jene, die durchgängig gearbeitet haben, bis zu 840 Euro im Jahr lukrieren, wenn man die 13. und 14. Zahlung einrechnet.
Förderung für Heizkesseltausch

Die Förderaktion für den Tausch alter Heizkessel wird 2022 fortgesetzt. Dem Umweltministerium zufolge sind dafür mehr als eine halbe Milliarde Euro budgetiert. Pro Heizkesseltausch wird die bisherige Bundesförderung von 5000 auf bis zu 7500 Euro angehoben. Für besonders einkommensschwache Haushalte aus dem unteren Einkommenszehntel wird der Heizkesseltausch mit bis zu 100 Prozent gefördert. Ziel ist, Privatpersonen beim Tausch eines fossilen Heizsystems gegen einen effizienten oder klimafreundlichen Nah- beziehungsweise Fernwärmeanschluss, und wo das nicht möglich ist, auf eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung zu unterstützen. Förderungsanträge können von Eigentümern, Bauberechtigten beziehungsweise Mietern und Mieterinnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines Reihenhauses eingereicht werden.