Gewalttäter vor Gericht: „Ruhe vor mir hast du erst im Grab!“

Vorarlberg / 20.12.2021 • 16:40 Uhr
Gewalttäter vor Gericht: „Ruhe vor mir hast du erst im Grab!“
Der geständige Angeklagte akzteptierte die von Richter Christoph Stadler ausgesprochene Gefängnisstrafe. VN/GS

Ein Jahr Haft für Familienvater, der die Mutter seiner Kinder beinahe bis zur Bewusstlosigkeit würgte.

Feldkirch Es ist einer von diesen typischen perfiden Fällen häuslicher Gewalt: ein Mehrfachtäter, Alkohol im Spiel, spontane Brutalität.

Im Jänner dieses Jahres kam der 38-jährige Mann nach Hause, zerrte seine Lebensgefährtin (35) von der Couch, schlug sie zu Boden und würgte sie. Er positionierte dabei seinen Daumen im Bereich des Kehlkopfes der Frau und drückte über mehrere Sekunden derart stark zu, dass sie keine Luft mehr bekam. Taubheitsgefühle bemächtigten sich ihrer Finger und Füße. Mit Würgemalen am Hals litt sie noch eine Woche an Schluckbeschwerden und Stimmproblemen.

Im September geheiratet

Die Frau wurde schon einmal von ihrem Partner, dessen Strafregister neun einschlägige Vorstrafen aufweist und der schon in Haft saß, körperlich misshandelt. Das Paar hat drei minderjährige Kinder. Neun Monate nach der Würgeattacke heiratete die Frau ihren Peiniger. Die beiden leben allerdings getrennt. Die Kinder bei ihrer Mutter, der Vater zahlt den Unterhalt.

Gefährliche Drohungen

Dann, im vergangenen November, die nächste Attacke, diesmal in verbaler Form. Per SMS schrieb der türkische Staatsbürger seiner Ehefrau Sätze wie „Ruhe vor mir hast du erst im Grab!“ und „Ich bringe dich dorthin, wo dein Vater ist!“ (der Vater der Frau war verstorben) oder „Mach mich nicht zum Mörder!“ sowie „Das kannst du gerne speichern und der Polizei zeigen. Was willst du?“

Gesagt, getan. Sie erstattete Anzeige. Nun sieht sich der 38-Jährige bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch als Angeklagter Richter Christoph Stadler gegenüber – wegen des Verbrechens der versuchten schweren Körperverletzung und des Vergehens der gefährlichen Drohung.

Doch so furchteinflößend und niederschmetternd seine Drohungen damals waren, so plötzlich eingeschüchtert und kleinlaut gibt er sich nun vor Gericht. Der Peiniger seiner Frau ist vollumfassend geständig.

Das Opfer schweigt

„Ich frage Sie, warum tun Sie so etwas?“, will Richter Stadler wissen. „Ich weiß selbst nicht, warum ich das getan habe. Ich kam damals nach Hause, wir haben gestritten und ich war mittelstark alkoholisiert.“ Das ist alles, was der Angeklagte dazu zu sagen hat.

Seine Frau wird nun als Zeugin und Opfer befragt. Doch sie schweigt. „Ich habe nichts zu sagen“, kommt lapidar über ihre Lippen. Sie beruft sich auf ihr Recht, als Familienangehörige nicht aussagen zu müssen.

Der Richter verurteilt den Beschuldigten im Sinne der Anklage zu einem Jahr Freiheitsstrafe. „Die Gewalt gegen Ihre Frau war damals nicht lebensbedrohlich. Doch hätten Sie sie noch länger gewürgt, dann säßen wir hier vor dem Schwurgericht. Denken Sie auch an Ihre Kinder, die in einem Alter sind, wo sie ihren Vater am meisten brauchen“, spricht der Richter dem 38-Jährigen noch ins Gewissen. Das Urteil ist rechtskräftig.