Im Zorn zum Küchenmesser gegriffen

Vorarlberg / 13.12.2021 • 21:00 Uhr
Im Zorn zum Küchenmesser gegriffen
Obwohl sich der Angeklagte bis zum Schluss nicht geständig zeigte, nahm er das Urteil an. VN/GS

Wütender Somalier verletzte und bedrohte Landsmann: 2880 Euro teilbedingte Geldstrafe.

Feldkirch Dieser Streit mit wildem Szenario hätte durchaus weniger glimpflich ausgehen können. Es war Ende September, als ein 24-jähriger Somalier in einer Vorarlberger Wohnung auf einen 32-jährigen Mann, ebenfalls aus Somalia, losging und ihm mit der Faust aufs Auge schlug.

Anschließend eilte er in die Küche, griff zu einem Messer und attackierte seinen Kontrahenten erneut. Dieser flüchtete aus dem Zimmer. Ein weiterer anwesender Afrikaner konnte noch das Schlimmste verhindern. Er presste die Tür zu und stoppte damit den tobenden Verfolger, der mit dem Küchenmesser herumfuchtelte. Der Flüchtende, der sich inzwischen ins Freie retten konnte, alarmierte unterdessen die Polizei.

Verhandlung „versäumt“

Knapp drei Monate später wird die brenzlige Angelegenheit am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Doch der 24-jährige Hauptangeklagte zeigt kein Interesse, seinem eigenen Prozess beizuwohnen. Er folgt der Ladung zur Einvernahme nicht und muss – etwas weniger freiwillig – von Polizeibeamten Richter Christoph Stadler vorgeführt werden.

Vorher wird allerdings noch gegen den Zweitangeklagten, das damals bedrohte Opfer, verhandelt. Denn die Opferrolle passt so nicht ganz auf den 32-Jährigen. Schließlich hatte auch er den Angreifer attackiert. Allerdings in Notwehr, wie er behauptet. Zudem verfehlte seine Faust damals den Kopf des Aggressors und prallte geballt gegen die Wand. „Sie wissen aber, dass Sie den Mann mit dem Schlag verletzen hätten können“, macht ihn Richter Stadler aufmerksam. Doch mit 500 Euro Geldbuße im Rahmen eines außergerichtlichen Tatausgleichs (Diversion)  ist der vorgeworfene Versuch der Körperverletzung für den 32-Jährigen erledigt. Der verfehlte Faustschlag kostet ihn also 500 Euro. „Ich bin einverstanden, obwohl ich das Opfer bin“, lässt sich der Somalier vom Dolmetscher übersetzen. Er verlangt vom Angeklagten 300 Euro Schmerzengeld, wird damit aber vom Richter auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

“Bin unschuldig!”

Für den Erstangeklagten kommt eine Diversion hingegen nicht infrage. Staatsanwalt Wilfried Siegele spricht hier vor allem die Sache mit dem Küchenmesser an. „Das war eine massive gefährliche Drohung“, betont er. Der Beschuldigte, obwohl von zwei Zeuge mit detaillierten Vorwürfen schwer belastet, ist empört. „Die haben sich abgesprochen! Ich bin ein unschuldiger Mensch!“

In Wahrheit sei nur er selbst Opfer von Schlägen geworden. „Während ich im Bett lag, verpasste er mir einen Faustschlag“, beschwört er. Doch umsonst. Das Gericht glaubt den Zeugen. „Weshalb sollten die beiden Männer Sie so belasten? Auch hätten sie eine so detaillierte Absprache in solch kurzer Zeit auch gar nicht bewerkstelligen können“, sagt der Richter.

Urteil rechtskräftig

Der ansonsten unbescholtene 24-Jährige wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen a‘ 12 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt auf eine Probezeit. Auch wenn er noch einmal mehr seine Unschuld beteuert, nimmt er das Urteil an. Es ist rechtskräftig.