Brandstifterin vor Gericht: Rache ließ die Flammen lodern

Vorarlberg / 06.12.2021 • 21:00 Uhr
Brandstifterin vor Gericht: Rache ließ die Flammen lodern
Die Angeklagte zeigte sich vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher nicht geständig. VN/gs

Welche Konsequenzen eine 40-Jährige, die ein Haus in Feldkirch in Brand setzte, nun tragen muss.

feldkirch Am 5. September dieses Jahres ging in Feldkirch Tosters ein Haus in Flammen auf. Das Feuer fraß sich von einem Zimmer im Erdgeschoß über das Stiegenhaus bis zum Dachstuhl hinauf. Nur einem gezielten Großeinsatz der Feuerwehr war es zu verdanken, dass sich der Brand nicht auf andere Gebäude ausweitete.

Noch am selben Tag wurde eine 40-jährige Mutter von zwei Kindern in Untersuchungshaft genommen. Auf ihr lag der Verdacht, einen Polsterstuhl in jenem Wohnzimmer, in dem der Brandherd lag, absichtlich angezündet zu haben.

Keiner Schuld bewusst

Angeklagt wegen des Verbrechens der Brandstiftung wurde der 13-fach vorbestraften Oberländerin am Montag am Landesgericht Feldkirch der Prozess gemacht.

Doch die 40-Jährige findet die Anschuldigungen von Staatsanwalt Johannes Hartmann ungeheuerlich. „Damit habe ich nichts zu tun, ich bin unschuldig!“, beteuert die Angeklagte inständig. Den Brandausbruch könne sie sich nicht erklären. „Höchstens, dass ich vielleicht eine brennende Zigarette liegen lassen habe“, zieht sie in Erwägung. Aber von einer Absicht könne keine Rede sein.

„Ich zünde die Hütte an!“

Es war ein Sonntagmorgen, als plötzlich die Flammen schlugen. Die Angeklagte war in der Nacht zu Besuch bei einer Bewohnerin des Hauses gewesen. Als sie merkte, dass ihr Portemonnaie fehlte, schäumte sie vor Wut. Ein Zeuge, ebenfalls Bewohner des Hauses, schilderte später der Polizei: „Sie sagte, wenn sich das mit der Geldtasche nicht aufklärt, zünde sie die Hütte an!“

Für Staatsanwalt Hartmann die eindeutige Ankündigung einer Racheaktion. Belastend sind zudem die Feststellungen des Brandsachverständigen Sascha Unterkircher. Der Experte schließt nach eingehenden Untersuchungen einen technischen Defekt aus. Auch die Zigaretten-Version kommt für ihn als Ursache nicht infrage. Denn dafür sei das Zeitfenster der Brandentwicklung viel zu kurz geraten.

Nicht unzurechnungsfähig

Die Angeklagte ist seit Jahren schwer drogensüchtig. An jenem Tag stand sie unter Einfluss von Morphium, Kokain und Alkohol. Für Gerichtspsychiater Reinhard Haller, der vor Gericht sein Gutachten vorträgt, jedoch kein Grund, der Beschuldigten zur Tatzeit Unzurechnungsfähigkeit oder eine „Begehung im Vollrausch“ zu attestieren. Eine Einweisung der Frau in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher würde er hingegen für sinnvoll halten.

Drei Jahre unbedingte Haft

Doch der Schöffensenat entscheidet anders. Die 40-Jährige wird wegen des Verbrechens der Brandstiftung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe in der Dauer von drei Jahren verurteilt. Beim hier angedrohten Strafrahmen wären auch zehn Jahre Haft möglich. Die Verurteilte ist entsetzt. Sie meldet Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.  

Durch die Brandstiftung war ein Schaden in der Höhe von mehreren Hunderttausend Euro entstanden. Völlig unmöglich, dies von der Verurteilten einzufordern. Die Geschädigten werden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.