Gericht: Kirschendieb verschlief seinen Prozesstermin

46-Jähriger, der sich mit Ladendetektivin anlegte, muss wegen 1,92 Euro Beute vor Gericht.
Feldkirch Am Tag vor dem Prozess am Landesgericht Feldkirch hatte die Verteidigerin noch mit ihrem Mandanten telefoniert, beim Prozesstermin hat er aber sein Handy ausgeschaltet. Schöffen, Richter, Übersetzer, Staatsanwältin – alle warten, doch vergeblich. Die Polizei schaut schlussendlich bei dem ganz in der Nähe des Gerichts wohnhaften Angeklagten vorbei, weckt ihn und bringt ihn ins Gericht.
Mit einer knappen Stunde Verspätung kann es endlich losgehen. Erst noch ein Schluck Wasser und die Aussage, dass er verschlafen habe, doch dann ist der Mann bereit. Zu den Vorwürfen, im Mai dieses Jahres beim Sutterlüty am Feldkircher Jahnplatz Kirschen gestohlen und sich anschließend von der Ladendetektivin losgerissen zu haben, bekennt er sich nicht schuldig. „Ich habe noch nie etwas in der Art gemacht“, behauptet der zweifach Vorbestrafte. „Was war dann das zwei Monate zuvor, als sie wegen versuchtem Diebstahl verurteilt wurden und wo sogar noch 720 Euro Bewährungsstrafe offen sind?“ hakt Richter Andreas Böhler nach. „Ah ja, da habe ich vergessen eine Flasche zu bezahlen, das war alles“, sieht der Angeklagte das nicht so tragisch.
Normalerweise Bagatelldelikt
Stiehlt jemand Waren in einem Wert von 1,92 Euro, landet er maximal vor dem Bezirksgericht. Anders, wenn es um einen räuberischen Diebstahl geht. Bei dieser Mischung aus Diebstahl und Raub wird der Dieb auf frischer Tat betreten und wendet Gewalt an, um sich das Diebesgut zu erhalten. Da solcherart ertappte Täter sich mitunter recht heftig verteidigen und es auch zu schwereren Verletzungen kommt, wird dieses Delikt strenger bestraft und sogar von einem Schöffensenat verhandelt.
Der Angeklagte hat 60.000 Euro Schulden, bekommt 980 Euro Arbeitslosengeld und befindet sich im Privatkonkurs. Er räumt ein, dass er regelmäßig, das heißt täglich, an die fünf bis sechs Flaschen Bier konsumiert. Auch damals im Supermarkt sei er betrunken gewesen. Er habe aber nicht stehlen wollen, sondern einfach nur vergessen, die Kirschen, die er in der Hosentasche verstaut hatte, zu bezahlen. Dass das gleich eine Straftat sein soll, verwundert ihn offenbar. Er habe die Kirschen nur probieren wollen.
Wegen Corona vertagt
Wie das Anhalten des Kirschendiebs genau abgelaufen ist, wie er sich losriss und erst nach einer Fahndung in der Innenstadt verhaftet wurde, muss noch genauer geklärt werden. Weil eine Zeugin positiv auf Corona getestet wurde, muss vertagt werden. Auch bei Gericht ist Corona immer wieder Grund für Absagen und Vertagungen. Der Angeklagte wird aufgefordert, beim nächsten Mal nicht wieder zu verschlafen.