Schlägerei auf der Autobahnabfahrt

Vorarlberg / 17.11.2021 • 10:00 Uhr
Schlägerei auf der Autobahnabfahrt
Die 28-jährige Ehefrau und Beifahrerin eines der beteiligten Pkw-Lenker wurde ebenfalls zum Opfer und zur Täterin gleichzeitig. Eckert

Vier Monate Haft auf Bewährung und 7800 Euro Geldstrafe für aufbrausenden Pkw-Lenker.

Feldkirch Dass der Verkehr auf der Autobahnabfahrt Dornbirn-Süd manchmal nervt, ist bekannt. Doch Handgemenge oder – wie in diesem Fall – sogar Schlägereien sind eher selten. Und dass gleich vier Verletzte daraus hervorgehen, hat Seltenheitswert. Wohlgemerkt, verkehrstechnisch ist rein gar nichts passiert, lediglich ein „Schneiden“ wird behauptet. Die Autos haben sich nicht einmal berührt.

Der 25-jährige Arbeiter regte sich damals fürchterlich über ein Verkehrsmanöver seines Vordermanns auf. Vor ihm fuhr ein 30-jähriger Lenker mit seiner Ehefrau. Der Jüngere stellte mitten auf der Autobahnabfahrt die Warnblinkanlage ein, ging zum Vordermann, der ebenfalls angehalten hatte, und fragte ihn, was er für ein Problem habe, dass er ihn trotz Sperrlinie ausbremse. Im Nu entbrannte ein Wortgefecht, dem eine körperliche Auseinandersetzung folgte. Inzwischen war auch die Mutter (48) des 25-Jährigen ausgestiegen. Sie wurde von der 28-jährigen Frau der Kontrahenten attackiert, gestoßen und fiel unsanft auf den Asphalt. Die Frau zog sich eine Prellung der Lendenwirbelsäule und des Ellenbogens zu. Dafür muss die 28-jährige Bosnierin 300 Euro Buße zahlen. Den Stoß gibt die bislang Unbescholtene beim Prozess am Landesgericht Feldkirch zu. Doch auch sie selbst war bei der Schlägerei nicht unverletzt davongekommen.

Über Leitschiene gestürzt

Denn als der junge Mann sah, wie seine Mutter zu Boden gestoßen wurde, schlug er der Bosnierin mitten ins Gesicht. Eine Gehirnerschütterung und eine Prellung des Unterkiefers waren die Folge. Weiter ging es mit dem Ehemann der Geschlagenen. Dieser legte sich in der Kettenreaktion nun mit dem Angreifer seiner Frau an und schlug zu. Beide Männer stürzten über die Leitschiene und verletzten sich. Der Jüngere brach sich die Hand, erlitt eine Gehirnerschütterung und eine weitere Prellung am Kiefer. Der andere erlitt ein „Veilchen“. Er hat bislang keine Vorstrafen und ist vor Gericht geständig. Er kommt deswegen trotz der verursachten schweren Körperverletzung mit 300 Euro Buße davon.

Strenger bestraft

„Hart“ trifft es im Strafverfahren den 25-jährigen, gutverdienenden Arbeiter. Er bekommt monatlich netto um die 2300 Euro auf sein Lohnkonto überwiesen. Das gereicht ihm bei der Abwägung der Geldstrafe zum Nachteil. Zudem wurde er bereits zwei Mal verurteilt, sogar zu Haftstrafen, einmal wegen Raubes. Jedenfalls wird der Mann wegen der Körperverletzung an der Frau sowie deren Ehemann zu vier Monaten bedingter Haft plus 7800 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Mann rastet fast aus, kann nicht nachvollziehen, warum die anderen „so wenig“ und er „so viel“ bezahlen muss. Er findet die Sache „lächerlich“, andererseits „eine Frechheit“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.