Geldstrafe für ein Menschenleben

Ein 13-Jähriger wurde in Doren von einem Stahlträger am Kopf getroffen und verstarb. Die Verhandlung fand vor dem Landesgericht Feldkirch statt.
Feldkirch „Vergessen kann ich das, was passiert ist, nie mehr“, mit diesen Worten versucht der Angeklagte zu beschreiben, wie es ihm ein Jahr nach dem Vorfall geht. Im August 2020 (die VN berichteten) wurde ein 13-jähriger Junge in Doren beim Verladen von einem Stahlträger am Kopf getroffen und ist zwei Tage später im Krankenhaus den Verletzungen erlegen.
Der U-förmige Stahlträger mit einem Gewicht von rund 720 Kilo sollte mithilfe eines Hallenkrans angehoben und aufgeladen werden. Die Befestigung war jedoch instabil und kippte zur Seite. Der 13-Jährige hat zwar noch versucht, das Stahlgerüst mit seinen Händen abzufangen, wurde aber am Kopf getroffen und schwer verletzt. Das Kind war als Sohn des deutschen Lkw-Fahrers in der Halle. Für den Angeklagten sei aber nicht ersichtlich gewesen, dass er noch so jung war. Dadurch, dass der Junge so präsent in die Arbeiten eingebunden war, ging er davon aus, dass dieser ein Mitarbeiter des Fahrers war.

Vor dem Landesgericht Feldkirch lautete die Anklage auf grob fahrlässige Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Der Angeklagte befand sich für schuldig. Seine Anwältin beschrieb den Vorfall als traumatisches Erlebnis und auch jetzt, ein Jahr später, tue sich der Angeklagte schwer, über diese Sache zu sprechen. Aus Pietätsgründen habe er selbst an der Beerdigung nicht teilgenommen, statt ihm jedoch ein Vertreter seiner Firma und diese hat der Opferfamilie auch einen Betrag in Höhe von 5000 Euro als Ausgleich bezahlt.
Ein Sachverständigengutachten wurde eingeholt und grobe Fahrlässigkeit bei der Verladung festgestellt. Der Richter Dietmar Nußbaumer sieht das reumütige Geständnis als Milderungsgrund an und verurteilt den Bregenzerwälder zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1080 Euro und einer Freiheitsstrafe, diese wird jedoch nachgesehen und mit einer Probezeit von drei Jahren verhängt. Die Staatsanwältin sowie die Verteidigerin gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.