Gericht: Erotisches Date mit räuberischer Absicht

Vorarlberg / 27.09.2021 • 19:30 Uhr
Gericht: Erotisches Date mit räuberischer Absicht
Der Hauptangeklagte (18) wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, sein jüngerer Komplize zu 20 Monaten Haft auf Bewährung. Vn/GS

Junge Männer, die homosexuelles Opfer ausraubten, zu Haftstrafen verurteilt.

Feldkirch Dieser Besuch endete fatal: Es war am 10. August dieses Jahres, als ein 34-jähriger Unterländer mit homosexuellen Neigungen zwei jungen Arbeitslosen die Tür öffnete. Einer von ihnen, 18 Jahre alt und aus der Karibik stammend, war dem Gastgeber bereits aus einem früheren Sexdating bekannt. Ein vereinbartes Treffen also.

An der Zusammenkunft sollte an jenem Sommertag aber auch noch ein weiterer, 17-jähriger Begleiter des 18-Jährigen für die geplante sinnliche Kurzweil mit von der Partie sein.

Doch nun sollte sich das Blatt plötzlich auf abrupte Weise wenden. Plötzlich zog der 18-Jährige ein Klappmesser und bedrohte den Unterländer. „Er forderte das Opfer mit dem geöffneten Messer zur Herausgabe von Bargeld und sonstigen Wertgegenständen auf“, trägt der Staatsanwalt beim Prozess gegen die beiden jungen Männer, angeklagt des Verbrechens des schweren Raubes, vor.

Der Bedrohte hätte den Tätern daraufhin hundert Euro ausgehändigt. „Doch damit waren sie nicht zufrieden“, fährt der öffentliche Ankläger fort, „sie zwangen den Mann anschließend, mit ihnen zu einem Bankomaten zu fahren. Dabei riss einer der Täter dem Opfer noch eine silberne Armkette von der Hand und verletzte es dabei.“

Flucht am Parkplatz

Die Fahrt endete damals schließlich auf dem Parkplatz vor einer Bank in Dornbirn. Dort gelang dem 34-jährigen Unterländer jedoch die Flucht.

Die beiden Tatverdächtigen waren bald gefasst. Während ihrer ersten Einvernahme bestritten die Männer die Tatvorwürfe allerdings vehement. Der 18-Jährige etwa behauptete, das Opfer hätte ihn damals gegen seinen Willen angefasst und missbrauchen wollen, worauf er selbst aggressiv wurde. Dies sei der Grund für die Flucht des 34-Jährigen gewesen.

Doch beim Schöffenprozess vor Richter Dietmar Nussbaumer entscheiden sich die Angeklagten schlussendlich, die Wahrheit zu bekennen. Konfrontiert mit den Vorwürfen, erwidern beide mit leiser Stimme: „Ja, schuldig . . .“. Da das Beweisverfahren während der Verhandlung gespickt mit pikanten Details ist, wird die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen.

Haft teilweise auf Bewährung

Doch gegen Mittag fällt der vorsitzende Richter das Urteil: Der 18-jährige Erstbeschuldigte wird im Sinne der Anklage zu einer Haftstrafe in der Dauer von 30 Monaten verurteilt, 20 Monate davon bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren. Der zweite, jüngere Angeklagte kommt mit einer bedingten Gefängnisstrafe in der Dauer von 20 Monaten davon.