Mordanklage: Tödliche Tritte im Alkoholrausch

Vorarlberg / 14.09.2021 • 10:00 Uhr
Mordanklage: Tödliche Tritte im Alkoholrausch
Nach Gewalttat: Polizei fand im Stiegenhaus schwer verletzte Frau, die Tage später im Krankenhaus starb. symbol/hartinger

Prozess nach Bluttat in Bregenz findet in Bälde am Schwurgericht Feldkirch statt.

Feldkirch Im November vergangenen Jahres kam es in Bregenz zu einem Beziehungsdrama, das für die 37-jährige Freundin des Beschuldigten tödlich endete. Ein 38-jähriger, gelernter, zuletzt arbeitsloser Maurer, dessen aktuelle und eine weitere, ehemalige Freundin gerieten in Streit. Alle waren betrunken, Eifersucht war im Spiel. Der Angeklagte trat der Bregenzerin laut Anklage mit den Füßen dermaßen heftig gegen den Kopf, dass sie nach einer irreversiblen Hirnschädigung zehn Tage später im Spital verstarb. Die Ex-Freundin, sie hatte sich an dem Streit beteiligt, wurde ebenfalls verletzt. Die leichteren Verletzungen räumt der Mann ein. Den Tod der 37-Jährigen könne er sich allerdings nicht erklären, auch die verwüstete Wohnung nicht. Er habe das Opfer an den Haaren gezogen, „geschlagen definitiv nicht“, so seine Angaben. Der Mann hatte damals einen Alkoholwert zwischen 2,12 und 3,42 Promille, man rechnet mit 2,77 Promille. Zusätzlich eine bunte Mischung diverser Substanzen, was die Wirkung des Alkohols noch verstärkte.

In Therapie kennengelernt

Die erste Beziehung entstand im LKH Rankweil, wo sich die beiden während einer Therapie kennenlernten. Die andere Frau, das spätere Mordopfer, kannte der Mann bereits seit zehn Jahren. Seit Oktober 2020 hatten die beiden eine Beziehung und er wohnte auch bei der 37-Jährigen. Mit der Treue nahm es der Beschuldigte nicht so genau, er schlief zwischendurch wieder einmal mit der anderen Frau. In der Wohnung der Betreffenden kam es dann zum Fiasko. Das spätere Opfer kam sturzbetrunken zu Besuch und es gab Beschimpfungen.

Polizei ging wieder

Die verständigte Polizei kam, es gab allerdings keinen Grund einzuschreiten und so verließ sie den Ort wieder. Wenig später wurde die Frau, welche die Polizei gerufen hatte, getötet. Als Rettung und Polizei nach einem zweiten Anruf der Nachbarn wieder kamen, schien die im Stiegenhaus Sitzende und Schnarchende „lediglich“ zu viel getrunken zu haben, man ging von einer Alkoholintoxikation aus. Erst später wurden schwerste Kopfverletzungen festgestellt. Der Angeklagte behauptet einen „Filmriss“. Gerichtspsychiater Reinhard Haller hält solche Aussagen in der Regel für Schutzbehauptungen. Er bestätigt Zurechnungsfähigkeit und stuft die vorgeworfenen Handlungen als typische Aggressionshandlungen eines schwer suchtkranken Menschen, der die Kontrolle verliert und impulsiv-aggressiv handelt, ein. Die Gerichtsmedizin kann ausschließen, dass die Verletzungen der Frau von einem selbstverschuldeten Sturz auf eine Tischkante herrühren. Dies hatte der Angeklagte ins Treffen geführt. Das Schwurgericht findet am 28. September in Feldkirch statt.