Sexueller Missbrauch: sieben Jahre Haft für Pensionist

75-Jähriger hat sich an beeinträchtigtem Opfer vergangen.
Feldkirch 21 Jahre lang wohnte der wegen sexuellen Missbrauchs am Landesgericht Feldkirch angeklagte Rentner im selben Haus wie die Familie des Opfers. Es war ein freundschaftliches, gutes Verhältnis. Vor rund zehn Jahren zog sein damals beinahe erwachsenes Opfer bei seiner Mutter aus und in eine betreute Wohnung ein. Seit seiner Geburt leidet der junge Mann an einer Intelligenzminderung, gewisse Dinge, darunter sexuelle Handlungen, kann er nicht einordnen. Gutachter stellen ihn mit einem neun- bis zwölfjährigen Kind gleich. Als ihn der 75-jährige Angeklagte damals mehrfach von seiner Arbeit abholte und nach Hause brachte, dachte er sich nichts dabei.
Vertrauen missbraucht
Doch der alleinstehende Rentner meinte es nicht so gut mit dem Beeinträchtigten, wie es zunächst schien. Mehrfach forderte er ihn zu sexuellen Dingen auf, drang in ihn ein, tat dem schutzlos Ausgelieferten weh. Immer wieder nutzte der bislang Unbescholtene die Umstände aus, führte den Analverkehr und mit und andere sexuelle Handlungen vor dem Oberländer aus. Aufgrund dieser Übergriffe erlitt das Opfer eine Anpassungsstörung, mit der es wegen der psychischen Belastung mindestens zehn Wochen lang schwer zu kämpfen hatte. Das ist rechtlich einer schweren Körperverletzung gleichzustellen, was den Strafrahmen auf 15 Jahre hinauftreibt.
„Übergriffe erfunden“
Der Angeklagte fordert einen Freispruch. Laut seinem Verteidiger sind andere Umstände für die angeblich erfundene Geschichte verantwortlich. Der Vater des Jungen wurde nämlich wegen sexueller Übergriffe verurteilt, danach brach die Familie auseinander. Der damals noch sehr kleine Junge habe gemeint, dass er seine Mutter nun für sich allein haben kann. Als sie ein Verhältnis mit dem Angeklagten begann, habe das den Sohn gestört. Er habe sich ausgeschlossen gefühlt, deshalb habe er die Übergriffe erfunden, ohne geistig die Tragweite seiner Fantasiegeschichten einschätzen zu können, so die Verteidigung.
Dennoch Schuldspruch
Der Senat glaubt jedoch dem Opfer, das in seinen Einvernahmen den Sachverhalt nachvollziehbar und eindrücklich schildert. Die Strafe für den Rentner wird mit sieben Jahren bemessen. Opfervertreter Stefan Denifl kann erwirken, dass der junge Mann zumindest eine finanzielle Entschädigung im Ausmaß von 1980 Euro bekommt. „Mein Mandant konnte den Senat überzeugen, dass er die Vorfälle nicht erfunden hat“, so Denifl zum Prozessausgang. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.