Kein Festspielgast, sondern Waffennarr

Vorarlberger Waffengeschäft soll verbotene Waffen oder Kriegsmaterial an unbefugte Dritte überlassen haben.
Bregenz Drei Pistolen, ein Revolver, eine Kipplaufflinte, eine zur funktionsunfähigen Schusswaffe umgebaute Schreckschusspistole, 17.500 Patronen und fünf Angeklagte stehen im Mittelpunkt des Prozesses am Landesgericht Feldkirch.
Die erstangeklagte Inhaberin eines Waffengeschäfts im Unterland und ihr ebenfalls beschuldigter Lebensgefährte sollen illegal Schusswaffen an den Drittangeklagten, einen waffenbegeisterten Mann, verkauft haben. Letzterer bestätigt das und bekennt sich schuldig, diese dort erstanden zu haben. Der Lebensgefährte der Ladenbesitzerin bestreitet das. Er vermutet ein Komplott und werde vom Drittangeklagten nur belastet, weil er das geringere Übel darstelle. Denn der Mann, bei dem die Waffen tatsächlich gekauft worden seien, sei gefährlich und handle auch mit Kriegswaffen. Dies habe er sich beim Durchlesen des Strafaktes zusammengereimt.
Aussagen verweigert
Die Erstangeklagte und Waffengeschäftinhaberin plädiert ebenso auf nicht schuldig, möchte sich aber zum vorgeworfenen Tatvorgang nicht äußern. Richter Dietmar Nussbaumer darf trotzdem Fragen stellen, auf die meisten antwortet sie nicht. Auf die Frage, was für ein Kundenklientel sie normalerweise bedient, antwortet sie mit: „Jäger, Sportschützen und Festspielgäste.“ Diese Aussage ringt dem Richter ein Lächeln ab und er stellt fest: „Wie ein klassischer Festspielbesucher sieht der Drittangeklagte nun eher nicht aus.“
Aber zurück zum Beginn: Zwei der angeblichen Käufer wurden beim Überqueren der österreichischen Grenze nach Deutschland angehalten, in der Mittelkonsole lag zu diesem Zeitpunkt eine Waffe. Als der Drittangeklagte die Polizei erblickte, schnappte er sich diese und steckte sie in die Handtasche der Fünftangeklagten. Diese ist geständig, sagt jedoch aus, dass ihr nicht bewusst war, dass das eine Waffe war.
Hausdurchsuchung
Der Autolenker wiederum beschuldigte daraufhin die Waffengeschäftsinhaberin und ihren Lebensgefährten, er habe die verbotenen Waffen bei ihnen erstanden. Zu einer Hausdurchsuchung kam es auch beim Viertangeklagten. Er habe aus Reflex gehandelt, sei am Boden fixiert gewesen, seine schwangere Frau hab geweint und ein Hund der Polizei habe gebellt. Da er der Meinung war, dass die Polizei von ihm hören wollte, dass seine Waffe echt gewesen war, habe er dies so ausgesagt. Bei der Hauptverhandlung erklärt er, dass das nur aus Stress passiert ist und seine Waffe tatsächlich nur eine Schreckschusspistole war. Sein Anwalt Heinz Koller ist zuversichtlich, dass es für ihn auf einen Freispruch hinauslaufen wird.
Bei den anderen Angeklagten bleibt es spannend. Da ein Zeuge nicht erschienen ist, muss die Verhandlung vertagt werden. Der Zeuge ist in die Türkei verzogen, wird jedoch zur Geburt seines Kindes im Dezember wieder in Österreich sein, dann kann auch die Verhandlung weitergehen. Geladen wird auch ein Beamter der Landespolizeidirektion.