Bezirksgericht: Zechender Gast vom Wirt geprellt

Ein Raki ging noch immer: Gastwirt trank auf Kosten eines Kunden im Lokal – und zeigte ihn an.
Dornbirn Geprellt, verleumdet und nun auch noch angeklagt: Der wegen Betrugs (in diesem Fall angebliche Zechprellerei) beschuldigte Vorarlberger und einstige Stammgast eines Unterländer Lokals ist deutlich außer sich. Doch noch vor Verhandlungsbeginn am Bezirksgericht Dornbirn prophezeit ihm ein Entlastungszeuge: „Ich weiß schon jetzt, wie das heute ausgeht.“
„Ja, wie denn?!“
„Wir gehen danach gemeinsam auf ein paar Biere …“
So mag es denn wohl auch gewesen sein. Denn der Angeklagte huldigte schon immer gerne dem Gerstensaft. Aber doch nicht dem Raki. „Dieses Gesöff kann ich nicht trinken“, begründet er. Doch genau um den Raki, den türkischen/griechischen Weintraubenschnaps, dreht sich die Verhandlung.
So sei er einst mit dem Chef seines Stammlokals in trinkfreudiger Stimmung zusammengesessen. „Der Wirt hat sich einen Raki nach dem anderen bestellt, konsumiert und die Rechnung dann mir präsentiert“, behauptet der Beschuldigte vor Richterin Lisa Bosch.
Die Rechnung: 500 Euro
Auf dem Zettel habe ihn dann schlussendlich die stolze Summe von 500 Euro schockiert. „Wahrscheinlich hätte ich das damals sogar noch bezahlt, wenn ich schwer besoffen gewesen wäre. Aber das war ich nicht!“ , beteuerte der Beschuldigte.
Nur ein paar Bierchen allein, nein, das reiche bei ihm nicht für einen Vollrausch. Immerhin läpperte sich eine Rechnung von hundert Euro zusammen. „Ja, dafür habe ich konsumiert, aber die andere Rechnung vom Chef war erfunden!“, schwört der Unterländer. Da er damals aber gerade kein „Kleingeld“ bei sich hatte, brachte er den Hunderter am nächsten Tag dem Kellner.
Der bestätigt das als Entlastungszeuge vor der Richterin: „Am Tag darauf hat er den Hunderter bezahlt – hundertpro!“
Übrigens musste dieser Zeuge von der Richterin telefonisch zum Prozesstermin gebeten werden, da er vor der ersten Verhandlungsrunde seine Ladung nicht aus dem Briefkasten geholt hatte. „Das konnte ich auch nicht“, rechtfertigt er sich, denn: „Damals stand gerade mein Haus in Flammen …“
Freispruch
Richterin Bosch glaubt dem Zeugen sowie dem Beschuldigten und fällt den Freispruch. „Und in Zukunft trinken Sie besser nichts mehr mit diesem Wirt“, gibt sie dem erleichterten Unterländer noch mit auf den Weg.